Oracle: Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen rechtswidrig

Datenbank-Spezialist sieht in Münchner Urteil einen Präzedenzfall

Der Streit um gebrauchte Software geht in eine neue Runde: Wie Oracle heute mitteilt, hat der Datenbank-Spezialist vor dem Landgericht München I einen Erfolg verbucht: Der Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen sowie der Weiterverkauf von Software-Lizenzen an Dritte sei rechtswidrig, so der Richterspruch (Az 7 O 23237/05).

Oracle hatte gegen die Münchner Firma Usedsoft geklagt. Diese hat sich auf den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen spezialisiert. Nutzungsrechte werden dabei durch Usedsoft vom ursprünglichen Lizenznehmer erworben und an Dritte weiter verkauft. Gegen das Urteil haben die Münchner inzwischen Berufung eingelegt.

Oracle sieht in dem Richterspruch eine „erhebliche Bedeutung für diese noch junge Branche“. Grundlage für die Geschäftstätigkeit von Usedsoft war laut Oracle ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs vom Juli 2000. Demnach gibt der Hersteller mit dem Erstverkauf von Software auf Datenträgern auch das Recht ab, diese unter Berücksichtigung gewisser Voraussetzungen weiterzuverkaufen. „Das Urteil des Bundesgerichtshofs bezog sich lediglich auf den Weiterverkauf von Original-Datenträgern, nicht jedoch auf den Verkauf von Secondhand-Lizenzen“, argumentiert Oracle. Mit dem aktuellen Urteil habe das Münchener Landgericht nun „einen Präzedenzfall geschaffen“. Die rechtliche Grundlage für Geschäftsmodelle dieser Art sei nicht mehr gegeben, zeigt sich Oracle überzeugt.

Erst vor wenigen Wochen hatte Pragmatrade mit einem ähnlichen Geschäftsmodell auf sich aufmerksam gemacht. Die Firma hat sich auf den Second-Hand-Handel mit Profi-Software und -Lizenzen spezialisiert. So kostet eine Lizenz für Commerce Server 2002 knapp 3000 Euro, der Neupreis liegt jenseits von 10.000 Euro. Der Unternehmer sieht den Handel mit Softwarelizenzen als „völlig rechtskonform“ an. Während bei Usedsoft ein Kauf erst ab einem Wert von 2000 Euro möglich ist, bietet Pragmatrade einzelne Pakete und Lizenzen schon im zweistelligen Euro-Bereich an.

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5 Kommentare zu Oracle: Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen rechtswidrig

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  • Am 4. Februar 2006 um 11:13 von Oracel von Delphi

    LG I München: Oracle Aussage nicht …
    aus silicon. de

    Peter Guntz, Richter und Pressereferent des Landgerichts klargestellt: "Im Hinblick auf diesen Aspekt geht die Aussage von Oracle zu weit, denn die Weiterveräußerung von Datenträgern mit Software bleibt auch nach der Entscheidung des Landgerichts München I vom 19.01.2006 zulässig", schränkt Guntz ein.

  • Am 31. Januar 2006 um 17:03 von Paul

    Gebrauchte Software
    Wenn ein Autoverleiher eine größere Menge gleicher Autos kauft wird kein Autokonzern den Weiterverkauf der gebrauchten Autos verbieten wollen oder können. Warum soll eine Firma nicht auch Software, egal ob einzeln teuer oder über einen Mengenvertrag billiger erworben weiterverkaufen dürfen? Solche willkürlichen Handelsbarrieren sind eigentlich sittenwidrig. Solchen Softwarehäuser gehört erst mal per Gesetz eine durchschaubare Preispolitik abverlangt ohne das man einen speziellen Lizensierungskurs absolvieren muß.

    • Am 31. Januar 2006 um 18:11 von Martin

      AW: Gebrauchte Software
      Software wird nicht verkauft, sondern man erwirbt ein Nutzungsrecht. Man kann folglich nichts verkaufen, was einem nicht gehört. Inwieweit es rechtlich in Ordnung ist, ein Nutzungsrecht weiterzugeben, weiß ich nicht.

    • Am 3. Februar 2006 um 10:44 von Thomas

      AW: AW: Gebrauchte Software
      Und es wird nicht mahr lange dauern bis findige Rechtsanwälte dieses Urteil als Begründung für neue Abmahnwellen herannehmen.

      Was mich noch interessiert ist mit welcher Begründung a) Oracle geklagt hat und b) das Urteil so gefällt wurde.

    • Am 4. Februar 2006 um 23:53 von harkpabst_meliantrop

      AW: AW: Gebrauchte Software
      Wenn ich im Geschäft Geld für Software ausgebe, dann gehe ich mit dem Händler zunächst mal nichts anderes als einen Kaufvertrag ein. Und nur mit ihm, nicht mit dem Hersteller der Software. Das, was ich da gekauft habe, darf ich natürlich weiter verkaufen.

      Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es in diesem Fall um einen Anbieter, der Lizenzen ohne Datenträger verkauft. Meiner Meinung nach muss auch das zumindest bei Standardanwendungen und Massensoftware erlaubt sein. Problematisch ist doch daran nur, dass derjenige, der seine Lizenz verkauft nicht einfach den Datenträger behält und die Software weiter nutzt (was er mit einer Kopie genauso illegal auch könnte).

      Noch kann ich mir nicht vorstellen, dass das Urteil dauerhaft bestand haben wird.

      –E<:|

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