Urheberrechtsklage gegen Google abgewiesen

Unterlegener will in Revision gehen

Ein Gericht im US-Bundesstaat Pennsylvania hat eine Klage gegen Google wegen der angeblichen Verletzung von Urheberrechten zurückgewiesen. Der Kläger will in Revision gehen.

Gordon Roy Parker hat Google verklagt, da das Unternehmen seine Usenet-Postings in einem Cache ablegt und Ausschnitte daraus in den Suchresultaten wiedergibt. Dies stelle eine Verletzung des Urheberrechts dar.

Das Gericht schloss sich der Sichtweise von Parker jedoch nicht an. Wenn ein ISP zeitweise ohne menschliche Interaktion Daten speichere, um sie dann an seine Nutzer weiterzugeben, werde dadurch kein Gesetz gebrochen.

Parker will gegen die Entscheidung Revision einlegen. „Das Gericht weiß nicht genau, was ein Cache ist“, so der Kläger in einem Telefon-Interview. Das Vorgehen von Google stelle eine Wiederveröffentlichung seiner Inhalte durch einen Dritten dar.

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