Das Kopieren und Verschenken von selbst gebrannten CDs oder DVDs im engen Freundeskreis bleibt als Bagatelldelikt weiterhin straffrei. Die neue Regel verbietet lediglich das Kopieren aus offensichtlich illegalen Quellen: etwa Filme aus Tauschbörsen oder Software, deren Kopierschutz umgangen wurde. Das Verbot, den Kopierschutz zu umgehen führt (theoretisch) zu einer geringen Anzahl von Kopien und damit, so das neue Gesetz, konsequenterweise zu einer Verringerung der Abgaben an den Urheber.
Mit diesen Regelungen trägt das geplante Gesetz nicht nur der wachsenden Bedeutung von DRM Rechnung, sondern stärkt generell das Eigentumsbewusstsein der oft jugendlichen Surfer. Außerdem wird hier eine EU-Vorgabe umgesetzt, wonach es kein Recht auf Kopien ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers geben darf.
„Wenn der Rechtsinhaber sein ausschließliches Vervielfältigungsrecht aber im privaten Bereich durchsetzen und private Vervielfältigungen ggf. selbst gegen Entgelt gestatten kann, stellt sich die Frage, ob die Beibehaltung des pauschalen Vergütungssystems gerechtfertigt ist“, so die Bundesregierung in der Begründung des Entwurfs. Die Antwort fällt zugunsten der Verwertungsgesellschaften aus, denn die Folgen einer reinen DRM-Lösung wären vor allem für die Verbraucher drastisch: So müsste die Privatkopie gänzlich verboten werden. Außerdem gehe DRM mit der extensiven Erfassung von Personendaten einher, die zu Missbrauch einlüden. Die Verbraucherverbände warnen hier vor der Gefahr des „gläsernen Kunden“. Aber auch die Urheber und Verlage wären betroffen, denn sie müssten verpflichtet werden, durchgängig DRM-Systeme zu verwenden.
Die Regierung geht zu Recht davon aus, dass die Rechteinhaber selbst darüber entscheiden können müssen, ob und wie sie ihre Rechte schützen. Sie verweist darauf, dass Marktführer Universal in Deutschland für das deutsche Repertoire zu frei kopierbaren CDs zurückgekehrt ist. Computerspiele mögen sich durchaus zur Nutzung an konkreten Rechner binden lassen. Eine ähnliche Koppelung bei Musik würde deren Vertrieb dramatisch einschränken. Ähnliches gilt für Texte und Bilder.
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2 Kommentare zu Urheberrecht: Der Gesetzgeber drückt sich
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Wie bitte?
Achso, man sollte Urheberrechtsabgaben auf Tintenpatronen umlegen, na super!
Für meine Firma wird der Drucker ausschliesslich!!!! zum drucken von Rechnungen, Buchungsposten usw. verwendet.
Wer wird wohl der Urheber sein? Krieg ich dann eine Entschädigung?
Es wird gegen das Urheberrecht verstossen, massenhaft Kopien angefertigt, das will man ja nicht bestreiten.
Aber!
Das ich generell schon mal zur Zahlung von Abgaben verurteilt werde, ohne Prüfung und tatsächlichen Anspruch finde ich zum Kotzen; das ist schlicht und ergreifend Raubrittertum, wenn auch von der Regierung genehmigt.
Mit DRM können sie mir per se den Rücken runterrutschen; eine derartige Software wird bei mir niemals! verwendet werden. Da steige ich lieber wieder auf die Schreibmaschine um.
AW: Wie bitte?
Sie können schwerlich DRM und pauschale Vergütung ablehnen:
Entweder es wird individuell geprüft, wofür genau sie Ihren Rechner/Drucker verwenden, sprich DRM.
Oder sie zahlen pauschal in die Solidarkasse für Urheber ein, auch wenn Sie selbst keine Artikel – sagen wir von der ZDNet-Seite – kopieren oder drucken.
Die dritte Möglichkeit wäre, die Urheber zu enteignen.