Microsoft im EU-Kartellstreit weiterhin erfolglos vor Gericht

Antrag auf Offenlegung von Dokumenten abgewiesen

Microsoft hat vor einem US-Gericht im Rahmen des Kartellstreits mit der Europäischen Union eine weitere Niederlage einstecken müssen. Das Gericht in Boston ließ den Konzern in der Nacht auf Mittwoch mit dem Antrag auf Herausgabe von Dokumenten abblitzen. Microsoft forderte vom Konkurrenten Novell die Offenlegung der Korrespondenz mit der EU-Kommission.

Der Bezirksrichter Marc Wolf begründete seinen Entscheid damit, Microsoft habe nicht nachweisen können, dass das Verfahren in Brüssel seine Rechte in unfairer Weise beeinträchtigte. Er bezog sich dabei auf eine Stellungnahme der Kommission, die den Antrag als „kaum verschleierten Versuch“ kritisierte, die EU-Bestimmungen zum Schutz vertraulicher Firmenunterlagen zu umgehen. Microsofts Anliegen weiche den EU-Gesetzen aus und untergrabe sie, zitierte die LA Times den Richter. Der Konzern solle sich den Bestimmungen der EU unterwerfen und nicht Hilfe bei der US-Justiz suchen, so Wolf.

Microsoft fehlt somit weiter die erhoffte Rückendeckung in der Heimat. „Die Zeichen am Horizont zeigen deutlich, dass es eng wird für die Redmonder“, meint Joachim Jakobs, Sprecher der Free Software Foundation Europe (FSFE). Microsoft werde mehr und mehr gezwungen zu kooperieren und könne auch immer weniger auf die Unterstützung der US-Administration bauen. „Es muss auch beachtet werden, dass es in den USA ebenfalls Unternehmen gibt, die durchaus glücklich über den Prozess sind“, so Jakobs.

Microsoft hatte die US-Justiz am 3. März in den Kartellstreit mit der EU eingeschaltet. Auf diese Weise sollten die Konkurrenten Sun Microsystems, IBM, Oracle und Novell dazu gebracht werden, einem Microsoft-Anwalt ihre Korrespondenz mit der EU zu übergeben. Der Richter in Boston hatte über den Antrag gegen Novell zu entscheiden. Ähnliche Anträge gegen Oracle und Sun wurden bereits im März von der kalifornischen Justiz abgewiesen. Bei IBM steht eine Entscheidung vor einem New Yorker Gericht noch aus.

Die EU verurteilte Microsoft im März 2004 wegen des Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung zu einer Rekordstrafe von 497 Millionen Euro. Hinzu kam die Auflage, APIs offen zu legen. Microsoft legte gegen das Urteil Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ein, was jedoch keine aufschiebende Wirkung hat. Im Dezember 2005 entschied die Kommission, dass Microsoft die Auflage zur Offenlegung der APIs nicht ausreichend erfüllt habe. Die EU-Kommission hat den Redmondern deswegen ein Bußgeld von bis zu zwei Millionen Euro angedroht, das täglich fällig wäre. Das EuGH-Verfahren beginnt nächste Woche.

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