In der Anhörung vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg hat Richter John Cooke kurz vor Schluss am Freitag mit einer Anmerkung aufhorchen lassen, wonach das Gericht Überlegungen anstelle, einen Teil der verhängten Rekordstrafe von einer halben Milliarde Euro zu annullieren. Cooke hakte in einem grundlegenden Punkt der EU-Entscheidung von 2004 gegen Microsoft nach und brachte den Kommissionsvertreter in Erklärungsnot.
Die hohe Strafe sei mit zwei unterschiedlichen Vorwürfen begründet, die sich auf verschiedene Verletzungen des Kartellrechts beziehen, so Cooke. „Es sind zwei verschiedene Vorwürfe des Missbrauchs der Marktstellung genannt, jedoch nur eine Strafsumme“, meinte Cooke, der den Urteilsentwurf des 13-köpfigen Richtergremiums niederzuschreiben hat. Auf die Frage, wie das Gericht die Strafe anpassen solle, wenn es einen Vorwurf fallen ließe und den anderen bestätige, wusste der Vertreter der EU-Kommission vorerst keine Antwort. Schließlich gestand Fernando Castillo ein: „Wir haben darüber nicht nachgedacht.“
Hier eine Tendenz der Richter herauszulesen sei nach Ansicht von Beobachtern jedoch nicht möglich. Allerdings wären im Verlauf der Anhörung der EU-Kommission härtere Fragen gestellt worden, als dem Softwarekonzern, meinten Experten. „Ich hatte den Eindruck, dass alle Beteiligten die Situation sehr realistisch eingeschätzt haben. Auch die Argumentationen verliefen sehr sachlich“, meint Joachim Jakobs, Sprecher der Free Software Foundation Europe (FSFE), die die Kommission in diesem Fall seit 2001 unterstützt. Verhalten optimistisch fügt er hinzu: „Ich könnte mir vorstellen, dass wir im Vorteil sind.“
Ähnlich vorsichtig äußerte sich Microsoft-Chefanwalt Brad Smith auf die Frage, welche Chancen er dem Einspruch des Softwareriesen gegen die verhängten Sanktionen einräumt: „Das ist derzeit schwer zu sagen.“ Microsoft verlangte am Freitag von dem EU-Gericht Erster Instanz die Aufhebung oder zumindest eine erhebliche Reduzierung der Strafe. Sie sei für die angeblichen Vorwürfe falsch angesetzt, so die Anwälte des Konzerns.
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