Europäische E-Commerce Steuergesetze sollen erweitert werden

Keine Steuern auf Dienste für außerhalb der EU

Die Europäische Kommission will die bestehende Regelung zur Mehrwertsteuer bei europäischen E-Commerce-Transaktionen ausweiten. Die Erweiterung soll zum 31. Dezember 2008 durchgehen und damit Europa genug Zeit geben, mehr dauerhafte Maßnahmen zu verabschieden.

Die Direktive zum E-Commerce-Handel trat zum 1.Juli 2003 in Kraft. Sie besagt, dass elektronische Geräte, die für den Verkauf außerhalb der Europäischen Union bestimmt sind, von der Mehrwertsteuerberechnung ausgenommen sind. Ohne Erweiterung, so warnt die Kommission, würde für elektronisch zur Verfügung gestellte Dienste jedoch die Steuer fällig, da man auf eine Regelung zurückgreifen müsse, die vor der Mehrwertsteuer-Direktive in Kraft war.

Das würde bedeuten, dass die EU-Lieferanten Mehrwertsteuer zahlen müssten, selbst wenn ihr Angebot außerhalb der EU genutzt wird. Damit würde die Konkurrenz zu anderen Ländern erschwert, die keine Mehrwertsteuer abführen müssen. Steuerkommissar Laszlo Kovacs rief auch den Europäischen Rat an und bat darum, die Vorschläge so schnell wie möglich umzusetzen.

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