Wimax: Kein Interesse an Schweizer Lizenzen

Nur eine Konzession zum Minimalpreis vergeben

Die Schweizer Lizenzvergabe für drahtlosen Breitbandanschluss (Broadband Wireless Access, BWA) ist mit einer einzigen Zuteilung zu Ende gegangen. Das hat die Eidgenössische Kommunikationskommission Comcom heute offiziell bekanntgegeben. Comcom zufolge wird die Konzession an Swisscom Mobile vergeben, die als einzige von ursprünglich fünf Firmen ein Gebot für die drei verfügbaren BWA-Konzessionen eingereicht hat. Unbestätigten Berichten zufolge, will Swisscom die Lizenz zum Aufbau eines Wimax-Netzes nutzen.

Mangels weiterer Gebote durch die Mitbewerber wird Swisscom die Konzession entsprechend der Ausschreibungsbestimmungen zum Minimalpreis von 6,1 Millionen Franken (rund 3,9 Millionen Euro) erhalten. Dabei handelt es sich um eine sogenannte große Konzession, die mit einem 2 x 21 MHz Frequenzpaket ausgestattet ist. Die Konzessionsdauer ist auf zehn Jahre festgelegt und soll im August 2006 unmittelbar nach der offiziellen Konzessionserteilung zu laufen beginnen. Um einen Netzaufbau im Rahmen der zugeteilten Frequenzen zu gewährleisten, musste sich die Swisscom verpflichten, bis spätestens 31. Dezember 2007 den kommerziellen Betrieb aufzunehmen. Darüber hinaus müssen bis Ende 2009 mindestens 120 Sende- und Empfangseinheiten betrieben werden.

Die Comcom verteidigte das Ausschreiben von drei Lizenzen sowie die ursprünglich geplante Auktion mit dem ursprünglich großen Interesse, dass während der Bewerbungsfrist im Frühjahr 2005 geherrscht hatte. So hatten neben Swisscom Mobile auch die Unternehmen Deutsche Breitbanddienste, Orascom Telecom Holding, Swissphone Invest Holding und TDC Switzerland fristgerecht um eine Konzession angesucht. Laut Comcom ist das Szenario fehlender Mitbewerber in den Ausschreibungsunterlagen berücksichtigt worden. Für diesen – nun eingetretenen Fall – war ein Verzicht auf die Auktion sowie eine Zuteilung zum Mindestpreis vorgesehen. Was mit den nicht vergebenen Frequenzen geschehen soll und ob diese zu einem späteren Zeitpunkt erneut ausgeschrieben werden sollen, steht derzeit noch nicht fest.

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