GEMA erlaubt Musikern kostenloses Streaming

Download kostet nach wie vor 15 Cent pro Datei

Die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA erlaubt Künstlern nun, ihre eigene Musik kostenlos im Internet als Stream zu präsentieren. Bisher mussten Musiker 25 Euro pro Song und Jahr bezahlen, wenn sie ihre eigenen Werke im Netz veröffentlichen wollten. Downloads sind weiterhin nicht erlaubt. Bietet etwa eine Band ihr Liedgut zum kostenlosen Download an, kostet sie das 0,15 Euro pro herunter geladener Datei.

Die Regelung, die von der Mitgliederversammlung der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) vergangene Woche beschlossen wurde, ist vorerst bis Ende 2007 befristet. Bis dahin will sich die Verwertungsgesellschaft eine neue Regelung für kostenloses Streaming zur Selbstpräsentation einfallen lassen, die pünktlich zum 1. Januar 2008 in Kraft treten soll.

Die neue Regelung können auch Musikverlage nutzen. Bisher mussten sie jährlich 200 Euro für maximal 30 Titel und 50.000 Seitenaufrufe bezahlen. Sobald ein Künstler einen Vertrag mit der GEMA unterzeichnet, ist es ihm nicht möglich, einen einzelnen Titel aus dem Vertrag auszuschließen und ihn selbst zu verwerten, auch nicht im Internet. Mit Beginn der GEMA-Mitgliedschaft kann der Autor nicht mehr selbst über die Verwertung entscheiden, sämtliche veröffentlichte Werke müssen der GEMA gemeldet werden.

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Neueste Kommentare 

5 Kommentare zu GEMA erlaubt Musikern kostenloses Streaming

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  • Am 28. Juli 2006 um 15:37 von Daniel H.

    Stream = Download
    Also da sieht man mal wieder das die die so etwas Entscheiden sich damit nicht beschäftigen! Streams (als Beispiel RSS) liegen meistens im MP3 Format auf dem Server. Bei RSS öffnet man die XML Datei im Editor und kann dort ohne Mühe herausfinden wo die Datei liegt und diese Herunterladen!

    Zwichen Stream oder direkt Saugen ist also für den erfahrenen User kein Unterschied.

  • Am 3. Juli 2006 um 11:21 von Musikfreund

    So ein Quatsch. Streams _sind_ Downloads.
    Die Unterscheidung zwischen Streams und Downloads hier ist ausgemachter Unsinn.

    Ob ich einen ankommenden Strom von Audiodaten direkt an den Soundtreiber schicke (= Stream) oder auf Festplatte schreibe (= Download), kann der Anbieter dieser Audiodaten überhaupt nicht wissen.

    • Am 4. Juli 2006 um 8:46 von Patrick Kuenzel

      AW: So ein Quatsch. Streams _sind_ Downloads.
      Naja, es gibt Formate, die es für den Standard – Internet – Nutzer sehr schwer machen, die Datei zu speichern.
      Ansonsten finde ich die ganze Sachen mal kurz gesagt, riesigen Bockmist. Ich soll Geld dafür bezahlen, dass ich mein geistiges Eigentum kostenlos zur Verfügung stelle? Das ist doch Schwachfug.

  • Am 3. Juli 2006 um 9:46 von egal

    lol
    die gema erlaubt mir also mein eigenes lied das ich selber geschrieben habe für 25 euro weitergeben zu dürfen.
    ja sagt mal leute gehts noch ?
    rofl

    • Am 3. Juli 2006 um 10:38 von DE

      AW: lol
      Nein, sie erlaubens nicht zu verkaufen, sondern die eigene Musik kostenlos Streamen zu dürfen…
      Für mich ist es eh ein Rätsel, warum Musiker zur Gema gehen. Man muss dauernd einzahlen, im Endeffekt bekommt man afür nichts. Da stell ich meine Musik doch lieber kostenlos ins Internet ohne die GEMA, anstatt dafür zu zahlen, dass jemand meine Musik hört…

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