Klage wegen Google-Ranking abgewiesen

Argumente seien nicht ausreichend mit Fakten untermauert

Ein Gericht im US-Bundesstaat Kalifornien hat die Klage eines Websitebetreibers gegen Google zurückgewiesen, der mit seinem Auftritt im Suchindex abgerutscht war. Sie kann jedoch berichtigt und nochmals eingereicht werden.

Kinderstart, Anbieter eines Verzeichnisses und einer Suchmaschine zu Informationen über Kinder, hat argumentiert, Google sei in monopolistische Praktiken verwickelt, die das Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt sowie Wettbewerb zerstört und verhindert hätten.

Richter Jeremy Fogel hat alle neun Klagepunkte zurückgewiesen, da die Behauptungen nicht ausreichend mit Fakten untermauert werden konnte. Googles beratender Anwalt Michael Kwun war mit dem Ergebnis erwartungsgemäß zufrieden.

Kinderstart-Anwalt Gregory Yu begrüßte, dass der Richter die Möglichkeit eröffnet hat, eine abgeänderte Form der Klage erneut einzureichen. Dies soll beim nächsten Gerichtstermin am 29. September geschehen.

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