Neben einigen grundsätzlichen Tipps, die von den im BITKOM vertretenen Spezialisten aus den Unternehmen ausgearbeitet wurden, sind Fragen im rechtlichen Abgleich zwischen OSS und proprietärer Software von Bedeutung:
- Keine Gewährleistungs- und Haftungsrechte? Der OSS-Einsatz ist in der Regel mit einem sehr weitgehenden Ausschluss von Haftungs- und Gewährleistungsrechten verbunden. Allerdings ist dies analog auch bei kommerzieller Software der Fall.
- Kein Support durch Entwickler? In vielen Fällen existiert kein Support in einer Ausbaustufe wie dies bei kommerziellen Produkten der Fall ist. Passgenaue Unterstützung und Beratung ist ein knappes Gut. Aber auch hier tut sich derzeit einiges. Die Zahl von Unternehmen, die den Support zu ihrem Geschäftsmodell entwickelt haben, nimmt weiter zu.
- Unsicherer Entwicklungspfad? Für Open-Source-Produkte existieren selten langfristige Verpflichtungen zur Wartung, Pflege und Weiterentwicklung der Software. Allerdings besteht dieses Risiko auch bei anderen Anwendungen.
- Benötigte Applikation nicht immer verfügbar? OSS kann nur dann eingesetzt werden, wenn für einen bestimmten Einsatzzweck auch entsprechende Freie Software zur Verfügung steht. Konfliktsituationen können etwa dadurch entstehen, dass eine bestimmte Applikation nur unter einem Standardprogramm läuft, als Betriebssystem aber ein offenes System zum Einsatz kommen soll.
- Mangelhafte Interoperabiltität mit kommerzieller Software? Kommerzielle Anbieter haben meist kein Interesse an einem Zusammenspiel ihrer Software mit Open-Source-Produkten. Sie legen daher ihre Formatspezifikationen und Schnittstellen nicht offen. Dies führt teilweise dazu, dass ein Datenaustausch zwischen freier und kommerzieller Software schwierig oder gar unmöglich ist.
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