Neue GPL-Version: HP meldet Bedenken wegen Patentklausel an

Weiterentwicklungen von Software könnten nicht mehr geschützt werden

Hewlett-Packard hat Bedenken bezüglich einer vorgeschlagenen Patentklausel in der überarbeiteten General Public License (GPL) Version 3 und fürchtet, dass zwei konkurrierende Lizenzentwürfe aus dem Prozess hervorgehen könnten.

Die GPL regelt tausende von Open-Source-Projekten. Version 3 stellt den ersten Versuch der Free Software Foundation dar, einen Abschnitt zu den heiß diskutierten Softwarepatenten in die Lizenzvereinbarungen mit aufzunehmen. HP befürchtet, dass Version 3 die Möglichkeit, andere Firmen wegen Patentrechtsverletzung zu verklagen, einschränken könne.

Wenn eine Firma ihre patentierte Technologie unter GPL in ein Programm einbringt und sie damit öffentlich macht, kann sie das Patent nicht mehr durchsetzen und niemanden wegen der Verletzung belangen. Dies gilt sogar, wenn ein anderes Unternehmen das Verfahren in den Code einbringt.

Damit wird es für Firmen unmöglich, Software-Weiterentwicklungen zu sichern, mit denen sie sich gegenüber anderen Firmen abgrenzen können. Doch aufgrund der Version 3 der Lizenzvereinbarungen würden alle Patentschutzrechte entfallen, sobald der Code öffentlich gemacht wird.

Der Standpunkt von HP und von Linus Torvalds in diesem Zusammenhang geäußerte Bedenken könnten nun zur Folge haben, dass Version 2 weiterhin gültig bleibt. Doch wenn zwei Versionen im Umlauf sind, könne dies die Programmierung im Open-Source-Bereich erschweren. Noch ist die Free Software Foundation optimistisch, dass ein Kompromiss gefunden wird. Auch HP ist zuversichtlich, zu einer Lösung zu kommen.

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