IFA: Live-Stream-Tauschbörse kommt trotz Verbots auf den Markt

Cybersky-TV soll zur IFA erscheinen

Das seit mehr als einem Jahr andauernde totale Vertriebsverbot gegen Cybersky-TV kann der Pay-TV-Sender Premiere nicht länger durchsetzen. Am 13.6.2006 wurde Premiere vom Landgericht Hamburg zur Zahlung von 500.000 Euro verurteilt, um die Vollstreckung der Einstweiligen Verfügung aufrechtzuerhalten, was jedoch zu spät beziehungsweise bislang noch gar nicht erfolgte.

Somit steht dem geplanten Marktstart der Broadcasting-Software zum Beginn der Funkausstellung IFA nichts mehr im Weg. Am 1. September 2006 soll das Programm auf der Website www.cybertelly.com zum Download bereitstehen.

Die Vorteile von CTV klingen vielversprechend: Eine DVD, eine Filmdatei-Sammlung oder eine TV-Karte genügen, um eine eigene TV-Station aufzubauen. Dank der Peer-to-Peer-Technologie verbreiten alle Zuschauer die Daten anonym und gemeinsam. Serverkosten entfallen völlig. Auch Traffic-Kosten entstehen nicht, selbst wenn eine Milion Zuschauer gleichzeitig den Stream abrufen. Viele TV-Stationen, die IP-TV ausprobieren möchten, haben Interesse bekundet.

Premiere sieht die Gefahr, dass ein Premiere-Abonennt mit Hilfe der Software die Sendungen des Pay-TV-Senders ins Internet streamen könnte. Dazu erklärt Cybersky-Firmenchef Guido Ciburski: „Premiere ist für CTV doch völlig uninteressant. Wir haben nicht in die Software-Entwicklung investiert, um ständige Spielfilm-Wiederholungen anschauen zu können. Bei CTV geht es vielmehr um eine neue Art von Fernsehen und um kostenfreies Broadcasten. Das ist eine neue Basistechnologie, die alle serverbasierten Streaming-Lösungen definitiv ablösen wird. Daher sind wir froh, diese sinnfreie Attacke früher als erwartet überwunden zu haben und freuen uns auf das, was es in Cybersky-TV zu sehen geben wird.“

Themenseiten: Telekommunikation

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

Noch keine Kommentare zu IFA: Live-Stream-Tauschbörse kommt trotz Verbots auf den Markt

Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *