Video-Blogger wegen unveröffentlichter Aufnahmen im Gefängnis

Verurteilter beruft sich auf sein Recht, unveröffentlichtes Material zurückzuhalten

Bereits am 1. August dieses Jahres wurde der Video-Blogger und freiberufliche Journalist Josh Wolf im US-Bundesstaat Kalifornien inhaftiert. Ihm wird zur Last gelegt, dass er bestimmte Aufnahmen von einer Demonstration gegen den G8-Gipfel im Jahr 2005, auf der es zu Ausschreitungen kam, nicht an das Gericht weitergibt.

Wolf selbst beruft sich bei der Verweigerung der Herausgabe des Bildmaterials auf den Schutz vertraulicher Quellen und auf sein Recht als Journalist, unveröffentlichtes Material zurückzuhalten. Derzeit ist er auf Freigang und hätte eigentlich bereits am gestrigen Mittwoch wieder in das Gefängnis zurückkehren sollen. In letzter Minute hat ihm das Gericht ein paar Tage zusätzlichen Freigang erlaubt.

Er und seine Verteidiger sind der Meinung, dass er nur Ziel der Ermittlungen wurde, weil er in der Vergangenheit mehrmals als Sprachrohr verschiedener Randgruppen agierte. Jose Luis Fuentes, einer der Anwälte von Wolf ist zuversichtlich, dass das Gericht nun einen Blick auf den verfassungsmäßigen Sachverhalt wirft.

„Mein Mandant steht nicht über dem Gesetz“, so Fuentes. „Aber wir haben einen sozialen Vertrag, unsere Verfassung, welche Mitgliedern der Presse die so genannte Pressefreiheit gewährt. Die Regierung darf diese Rechte, welche schon seit mehr als 200 Jahren in diesem Land gelten, nicht einschränken“, so Fuentes abschließend.

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