Ebay-Manipulation: Wie Betrüger auf Schnäppchenjagd gehen

Immerhin weiß man auch bei Ebay von derartigen Fällen, im Fachjargon als „Bid Shielding“ bezeichnet -, das „Abschirmen“ beziehungsweise „Einmauern“ eines Gebots. Eine konkrete Größenordnung des Missbrauchsrisikos wollte das Unternehmen nicht nennen, denn es handle sich bisher nur um Einzelfälle, erläutert Maike Füst, Sprecherin von Ebay Deutschland.

BID SHIELDING
Wie funktioniert Bid Shielding – die Manipulation eines Auktionsverfahrens?
Eine zweite User-ID oder die eines anderen Ebay-Mitglieds wird ausgenutzt, um den Preis während eines Auktionsverfahrens zeitweise in die Höhe zu treiben und gleichzeitig andere Nutzer von weiteren Geboten abzuhalten. Ziel ist es, das niedrigste Gebot vor dem Zugriff Dritter zu schützen beziehungsweise „einzumauern“.

In einem anderen Fall ging es um ein Notebook. Das Schema läuft fast immer nach demselben Muster: Ein Bieter offeriert einen hohen Preis, mehr als die Ware wert ist. Damit setzt er für alle Beteiligten ein unsichtbares Gebotslimit. Das darauf folgende Gebot von einem Partner oder von einem zweiten PC aus legt für die gleiche Ware eine noch höhere Kaufsumme fest.

Jetzt erst ist das erste überhöhte Gebot sichtbar. Andere Interessenten springen aufgrund des hohen Gebots ab, da ihr Limit erreicht beziehungsweise schon überschritten wurde. Der Verkäufer ist von zwei Seiten „eingemauert“, ohne es zu bemerken. Sekunden vor dem regulären Ende der Auktion zieht der Käufer sein erstes Gebot zurück, so dass der virtuelle Höchstbieter – dieselbe Person oder ein Partner des Trittbrettfahrers – die Ware zu einem günstigen Preis ersteigern kann.

Und die kriminellen Schnäppchenkäufer scheuen unter Umständen auch nicht davor zurück, den geprellten Anbieter zur Herausgabe der Ware zu zwingen. Der Verkäufer hat wenig Mittel zur Verfügung, um das mit illegalen Methoden ersteigerte Schnäppchen zu verhindern. Da das Zurückziehen von Geboten eine Funktion ist, die Ebay standardmäßig anbietet, könnte nur der Betreiber selbst dagegen etwas tun, indem er das Zurückziehen von Geboten abschaltet. Dies ist aber nach Auskunft von Ebay Deutschland nicht geplant.

Das jetzige Verfahren schütze auch den Käufer, um ihn vor einem möglichen Irrtum zu bewahren, indem er das ohnehin geltende Recht auf Rücktritt vom Vertrag bis kurz vor Ablauf der Frist wahrnehmen könne. Das volle Risiko einer missglückten Auktion trägt deshalb der Verkäufer. Dieser verpflichtet sich, die Ware ab einem Preis von einem Euro abzugeben.

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10 Kommentare zu Ebay-Manipulation: Wie Betrüger auf Schnäppchenjagd gehen

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  • Am 28. April 2016 um 13:04 von Fake 0815

    Hatte Handy über Netz bestellt.Unseriöser Händler hat meine Adresse als Käufer eines Anbieters bei Ebay eingestellt.

  • Am 7. Dezember 2009 um 1:01 von oscar

    Gebe Verkäufer das Recht zurüczuziehen wenn höchstgebot zurückgezogen wird
    Hallo,
    die Sache wäre doch einfach zu lösen: wenn der höchstbietende sein Gebot zurückzieht, sollte der Verkäufer nachträglich auch das Recht eingeräumt werden der Auktion zurück zu ziehen. Allen ist klar, das ein ein Zurückgezogenes Gebot der Auktionsablauf zum Nachteil der Verkäufer beeinflusst hat, und somit müsste er ehrlicherweise auch das Recht haben, der Auktion auch nach Auktionsende zu stornieren.
    Wäre in der Praxis einfach zu organisieren, wenn ein Gebot zurückgezogen wird, ist das normalerweise schon eine Ausnhamesituation. Der Verkäufer sowie der dann gültige Käufer bekommen eine Nachricht mit dem neuen Höchstpreis und die Mitteilung das der Verkäufer jetzt das Recht hat der Auktion in den nächste z.B. 24 Stunden zu stornieren.
    Damit wären alle Interessen gleichmäßig vertreten und jeder weiss, dass ein Gebotsrückzug der ganze Auktion kippen kann.
    Man könnte zusatzlich der Verkäufer ermöglichen, sein Stornierungsrecht explizit zu stornieren, damit die nächste Bieter sehen, dass der Auktion normal weiterläuft.

    Bitte gebe dies weiter an Ebay und lass den deren AGB entsprechend ändern. die heutige Situation unterstüzt Betrüger und da es jetzt bekannt ist, wird die Häufigkeit zunehmen und die Verkäufer abschrecken.

    Mit die möglichkeit von Mindestpreisen wäre die Sache ist ein Pseudoargument. Die Auktionsablauf wurde gestört, und somit sollte der VK das Recht haben alles zu stornieren. Ein Mindestpreis ist immer schwer einzuschätzen und ein Betrüger könnte ziemlich einfach die Mindestpreis herausfinden (einfach bieten bis mindestpreis fällt und dann dieses Gebot ummauern und schützen).

  • Am 19. Dezember 2008 um 2:16 von Andreas Höntzsch

    Schwachsinn
    Wen will der Verfasser dieses Artikels verschaukeln? Käufer können nicht 2 sek. vor Angebotsende Ihre Gebote steichen wie im Artikel beschrieben. Verfasst von Menschen die wahrscheinlich keine praktischen Erfahrungen mit Ebay haben!

    • Am 21. Juni 2010 um 16:07 von D. Oberst

      AW: Schwachsinn
      Ich dachte auch das es nicht möglich ist so kurz vor Auktionsende das Gebot zurückzuziehen, doch leider wurde meine Familie eines besseren belehrt. 1 Min. vor Auktionsende wurden sechs gebote zurückgezogen und der Preis fiel um mehr als die Hälfte. Das sind Betrüger der schlimmsten Sorte und sie haben anscheinend einen Weg gefunden ihre Gebote zurück zu ziehen. Haben ebay sofort eingeschaltet, die meinten sofort es wäre offensichtlich ein Betrugsfall und würden die Auktion stornieren. Einen Tag später meinten sie plötzlich es wäre alles legal. Der Betrüger versucht jetzt Druck zu machen. Aber wir kämpfen und werden Anzeige erstatten.

  • Am 1. März 2007 um 19:33 von Werner W.

    eBay-Betrüger
    Dieses Gejammer über die armen eBay-Verkäufer ist schon kaum mehr zu ertragen! In unserer Familie beläuft sich der Schaden schon gegen 2000 EURO!!! Alles Betrug durch Deutsche eBay-Verkäufer! Wer sind die Betrüger? Etwa die bösen Ausländer, wie das eBay Deutschland versucht glaubhaft zu machen? Wir haben schon von Finland bis Italien und von Oestereich bis USA eingekauft. Alle Probleme hatten wir ausschlisslich mit Deutschen eBay-Verkäufern!!! Das ist nur bei eBay so!
    Im normalen Onlinhandel ist bis jetzt alles gut gegangen.
    Facit: eBay-Deutschland ist der ideale Tummelplatz für Betrüger!!!

    Käuferschutz: Eine E-Mail in englischer Sprache und dann Funkstille!!! Der Print ist nicht eimal als WC-Papier zu gebrauchen.

  • Am 25. Januar 2007 um 9:27 von Beichle C

    Preisfestlegung
    Eine weitere Option ist der Sofortkauf mit dem ein Kaufwilliger zu einem reellen Preis sofort kaufen kann ohne dieses Spiel mit Gebotsrückzug.Nur muß sich dann der Verkäufer eben festlegen was er gern für seine Ware im Höchstfall erhalten möchte.Damit bringt man sich eventuell um ein höheres Gebot>Ich halte ausserdem die Option mit dem Mindestpreis von Ebay für ausreichend da dann eben nicht Ware zu Dumpingpreisen den Käufer wechselt!!

  • Am 20. Januar 2007 um 17:29 von LE

    Man kann die Betrüger auch mit ihren eigenen Waffen schlagen
    Man kann den Betrüger auch dazu "verknacken" sein hohes Gebot zu zahlen.

    Der Verkäufer streicht einfach das Höchstgebot und ein Bekannter bietet bis kurz unter das erste Betrügergebot das ja nun bekannt ist. Dann kann er es als Höchstbietender nicht mehr so einfach streichen….

    • Am 22. Januar 2007 um 8:25 von Cappochino

      AW: Man kann die Betrueger auch mit ihren eigenen Waffen schlagen
      Woher weiss man, dass es sich um einen Betrüger handelt und keinen "normalen" Käufer?! Gute Idee – aber leider einfacher gesagt als getan.

    • Am 29. Dezember 2008 um 19:05 von Jens

      AW: Man kann die Betrüger auch mit ihren eigenen Waffen schlagen
      kling nett, hat aber ein problem:
      obwohl inzwischen anscheinend üblich und selbstverständlich, sind scheingebote über strohleute nicht erlaubt … und das finde ich im prinzip auch richtig so – wird leider ebenfalls nicht konsequent verfolgt, weil höhere endgebote natürlich auch höhere provisionen bedeuten.
      alles auf kosten von käufern, die dann höhere preise zahlen als eigentlich nötig.

  • Am 19. Januar 2007 um 20:20 von Lo

    Die Renaissance des Mindestgebots?
    Falls sich Ebay beim Käufer-Rücktrittsrecht nicht bewegt, bleibt dem Verkäufer immer noch ein gewisser Schutz, indem er ein reelles Mindestgebot festlegt. Im schlimmsten Fall tauscht er damit das Betrugsrisiko gegen das einer erfolglosen Auktion.

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