Verbraucherverbände verbünden sich gegen Itunes

Rückendeckung für Apple bei Verhandlungen mit Musikindustrie

Im Rechtsstreit zwischen europäischen Verbraucherschützern und Apples Itunes haben sich die Verbraucherverbände Deutschlands, Finnlands, Frankreichs und Norwegens auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt. Die Verbraucherorganisationen kämpfen für verbraucherfreundlichere Nutzerbedingungen bei digitalen Inhalten. Die Hauptforderung der Verbraucherschützer an Itunes ist die uneingeschränkte Interoperabilität von legal erworbenen Musikdownloads, die derzeit durch DRM-Systeme verhindert wird. „Verbraucher haben ein Recht, online gekaufte Musik auf Abspielgeräten ihrer Wahl spielen zu können“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung.

Im 2006 ins Rollen gebrachten Rechtsstreit verhandelt Itunes bereits mit den Verbraucherorganisationen, allerdings auf bilateraler Ebene. Laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) begrüße auch Itunes eine Bündelung der Verhandlungen. Das gemeinsame Vorgehen werde die Verhandlungsposition der Verbraucherverbände stärken und Itunes Rückhalt geben, bessere Konditionen mit den Musiklabels aushandeln zu können, meint der norwegische Verbraucherombudsmann Bjorn Erik Thon. „Für uns ist aber nicht klar, wie viel Verhandlungsspielraum Itunes gegenüber der Musikindustrie hat“, sagt Carel Mohn, Sprecher des VZBV.

Der VZBV hat Itunes im vergangenen Sommer abgemahnt. „Wir haben keine Klage eingereicht, weil die Gespräche mit Apple konstruktiv waren“, so Mohn. Neben der Interoperabilität fordern die Verbraucherschützer bessere Vertragskonditionen und verbraucherfreundliche Haftungsregeln. So behält sich Itunes etwa das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) einseitig, ohne Zustimmung des Verbrauchers, zu ändern. Der Haftung für schuldhaft verursachte Schäden, die etwa durch die DRM-Systeme am Rechner des Verbrauchers entstehen könnten, entzieht sich Itunes ebenfalls. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Verbrauchern und Itunes soll nach den Verbraucherschützern ausschließlich das Recht des Landes angewandt werden, in dem der Verbraucher lebt. Derzeit kann auch das Recht eines anderen Landes angewandt werden, etwa das US-Recht.

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7 Kommentare zu Verbraucherverbände verbünden sich gegen Itunes

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  • Am 22. Januar 2007 um 19:42 von Lutz

    Was soll der Blödsinn
    Eine Installation der Titel von iTunes ist ohne grosse Hindernisse auf allen MP-3 Playern möglich. Natürlich muss man dazu seinen Grips ein klein wenig anstrengen.
    Übrigens können imd Windows DRM 9 und 10 geschützte Dateien nicht auf dem iPod abgespielt werden. Wie wäre es – im gleichen Zug dann gleiche Rechte für alle einzufordern 8und nicht nur so einseitig eine Betrachtung durchzuführen.
    Die Verbraucherverbände sollten mal die einseitige Blickrichtung aufgeben und mit Verstand an das eigentlich nicht vorhandene Problem herangehen.
    Wie gesagt hier ist mal Intelligenz gefordert und nicht dämliches Rumblöken wie eine Herde Schafe.

    • Am 23. Januar 2007 um 8:05 von Darkwing

      AW: Was soll der Blödsinn
      Das Umgehen eines Kopierschutzes ist nach deutschem Recht strafbar, ob nun mit oder ohne Intelligenz.
      Und wer sich überteuerte MP3-Player und DRM-verseuchten Mist kauft, sollte lieber nicht über dämliche Schafe sprechen.

      Außerdem geht es hier wohl um ein grundsätzliche Klärung der Verbraucherrechte und dafür pickt man sich natürlich den größten internationalen Anbieter heraus und nicht etwa einen kleines Licht wie Musicload.

    • Am 23. Januar 2007 um 9:05 von Lutz

      AW: AW: Was soll der Blödsinn
      Ich denk Musicload ist der größte in Deutschland oder. ;-))
      Der Kopierschutz bzw DRM braucht nicht umgangen werden. Alles geht legal über die Software ohne irgendeine Cracksoftware. Allerdings muss man seinen Kopf gebrauchen. Den haben viele aber nur noch für Schwachsinnige Spiele und Windows übrig.
      Du bist der beste Beweis.

    • Am 23. Januar 2007 um 10:23 von Peter Petersen

      AW: AW: AW: Was soll der Blödsinn
      Exakt, erst Denken – dann schreiben! Es geht um das Recht es tun zu dürfen und nicht es zu können. Und das Recht hätte ich schon gerne….
      Gutes Vorgehen – dann muss die Musikindustrie evtl. mal umdenken und man setzte schon ein deutliches Zeichen für die Filmindustrie damit uns mit HDMI nicht das gleiche passiert – zu stark eingeschränke Rechte bei DVDs und Downloadmovies.
      Cheers!

    • Am 23. Januar 2007 um 11:43 von Darkwing

      AW: AW: AW: Was soll der Blödsinn
      Gem. Apfel-AGB darf man die DRM-geschützten MP3 ausschließlich auf einen iPod kopieren, Du Experte.
      Alles andere ist nicht gestattet, da kannst Du Dich auf den Kopf stellen und mit den Füßen wackeln.

      Und falls Du den Artikel richtig gelesen hast (was ich bezweifle): es geht um multinationale (!) Verbraucherverbände und Musicload mag zwar ein Local Hero sein, aber bestimmt kein Global Player.
      Apple ist schon die richtige Adresse.

    • Am 23. Januar 2007 um 11:57 von Lutz

      AW: AW: AW: AW: Was soll der Blödsinn
      Die DRM Files von Zune gehen auch nur auf den Zune. Aber es ist zum Beispiel erlaubt mehrere CD’s zu erstellen. Ausserdem hab ich z.B. 99 Prozent der Musikfiles selber von Spulentonband, Kassette oder LP gerippt. Die kann ich Problemlos auch auf andere MP-3 Player aufspielen. Aber warum soll ich andere MP-3 Player kaufen. Für Fingeracrobatic hab ich nicht viel übrig und die anderen Player sind einfach etwas altmodisch und unkomfortabel.
      Oder gar hässlich wie der Zune (Plastlook) wohl am besten demonstriert.
      Wenn jemand Musik gefällt sollte er Sie auch kaufen. In dieser Hinsicht hab ich gar nichts gegen DRM.
      Und tauschen werd ich auch nicht. Das bringt nichts und verstösst sicher gegen Urheberrechte.

    • Am 25. Januar 2007 um 20:12 von Van The Man

      AW: AW: AW: AW: AW: Was soll der Blödsinn
      Du bist so borniert, daß es schon weh tut. Aber wenn man Lifestyle-mäßig on top sein will geht es wohl auch nicht anders. Es gibt genug gute mp3-Player, und auch bessere als den ipod, und auch mp3-stores die ohne DRM auskommen. Die findet man aber nur mit offenen Augen und wachem Verstand. In dem Sinne: Schlaf gut !

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