Der Aufstand der Aktionäre zeigt Wirkung: Intershop hat jetzt angekündigt, seine ordentliche Hauptversammlung auf den 9. Mai 2007 vorzuverlegen. Damit reagiert das Unternehmen auf das Einberufungsverlangen eines Aktionärskreises vom 25. Januar 2007.
Bei dem neuen Hauptversammlungstermin handle es sich „um den auch nach Einschätzung des Abschlussprüfers der Gesellschaft frühestmöglichen Zeitpunkt“, so Intershop. Bei der Einberufung einer ordentlichen Hauptversammlung müssen der festgestellte und testierte Jahres- und Konzernabschluss vorliegen.
Die rebellierenden Anteilseigner machen sich für personelle Veränderungen im Aufsichtsrat stark. Dessen Amtszeit laufe jedoch ohnehin turnusgemäß mit der nächsten Hauptversammlung ab.
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