Zum Thema Handel mit „gebrauchter“ Software waren und sind gleich mehrere Verfahren anhängend. Entsprechend unübersichtlich ist die tatsächliche und aktuelle Rechtslage: Als jüngster Richterspruch zur Sache hat das OLG Hamburg Ende Februar die Berufung eines Microsoft-Vertragshändlers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg zurückgewiesen. Der Händler hatte gegen die Werbung von Usedsoft geklagt. Das LG hatte daraufhin im Juni entschieden, dass der Handel mit „gebrauchter“ Microsoft-Software rechtmäßig ist (Aktenzeichen 315 O 343/06). Das OLG erklärte: „Der Verkauf beziehungsweise die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen wie Select-Verträgen abgegeben worden waren, ist auch ohne Zustimmung von Microsoft wirksam möglich.“
Nach Ansicht von Microsoft ist hier jedoch das letzte Wort noch nicht gesprochen. Leibrandt bezeichnete das Urteil des LG als „hinfällig“ und die Auslegung durch Usedsoft als „nettes Verwirrspiel“. Ihm zur Seite stand Swantje Richters aus der Rechtsabteilung von Microsoft.
Bereits im Jahr 2000 hat das BGH über die Rechtmäßigkeit des Weiterverkaufs von Datenträgern mit Systembuilder-Version befunden. Dies wurde als sogenannte OEM-Entscheidung bekannt. Die Richter erklärten den Weiterverkauf von Software ohne zugehörige Software als rechtmäßig und verneinten gleichzeitig die urheberrechtliche Durchsetzbarkeit von Unbundling-Restriktionen.
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4 Kommentare zu „Gebrauchte Software“ von Microsoft: Legal oder illegal?
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Legal oder illegal?!
Leider wird immer wieder strafrechtlich versucht, normale Händler, die von den von Microsoft vorgegebenen Wettbewerbsgesetzen abweichen, mit dem Vorwurf "Raubkopie", "illegal" etc.. strafrechtlich verfolgen zu lassen.
Die Ermittlungsbehörden werden häfig von MS geschult.
Ich hoffe, USEDSOFT steht diese Situation ohne U-Haft und StA positiv durch, im LG München wurde ein Zeichen gesetzt.
Legal, illegal, sch****egal: immer aber ineffizient
Die Kosten, Nachteile und Defizite des Betriebs einer mehr als 10 Jahre veralteten Software-Technik stehen in keinem Verhältnis zu "bis zu 50% Einsparung". Wer würde schon für ein 10 Jahre altes Auto den halben Preis zahlen? Dabei läuft in keinem anderen Bereich die Entwicklung so rasant wie in der Software.
Fazit: Über die kaufmännische Dummheit der (institutionellen!) Anwender sollte man sich aufregen, statt über Rechtsfragen zu diskutieren.
Gebrauchte Software
Hallo,
ihre Aussage in Bezug auf Microsoft ist so nicht ganz richtig. Microsoft hat nichts dagegen wenn Software gebraucht verkauft wird, sie muss lediglich vollständig sein. Im Bereich Volumenlizenzen bedeutet dies eein VOlumenvertrag (Open, Open Value oder andere) dürfen durchaus übertragen (verkauft) werden, es ist nicht gestattet, so geht es auch aus dem Vertrag hervor, diesen zu splitten. Beispiel, Open mit 20 Office Lizenzen, ich kann diesen komplett veräussern aber nicht in einzelne Lizenzen wandeln. Das macht auch Sinn, ein solcher Kunde erhält einnen Lizenz Vertrag (nicht 20) er erhält einen Produktkey (nicht zwanzig) er erhält einen speziellen Datenträger (nicht zwanzig)Also wenn ich einen solchen Vertrag splitte kann nur einer den Vertag bekommen und den Datenträger mit Key… was bitte bekommen dann die anderen? und laut Vertrag hat der erste dann 20 Lizenzen…..
"aber auch von Software generell"
>"Das Thema ist prinzipiell für jeden Nutzer von Microsoft-Software, aber auch von Software generell"
Stimmt ja so nicht ganz. Ich benutze ausschließlich ein freies Betriebsystem und passend dazu freie Software und ich brenne gern mal für jemand anderen meine Lieblingssoftware…