Anders als im Wettbewerb auf den Markt unterstützt Microsoft in Sachen Softwarewiederverkauf den Konkurrenten Oracle: Usedsoft musste nämlich im Januar 2006 vor dem LG München eine Niederlage gegen die Firma von Larry Ellison einstecken (Az. 7 O 23237/05). Auch das Berufungsverfahren im August 2006 verlief für den Wiederverkäufer ungünstig: Das LG bestätigte eine einstweilige Verfügung durch Oracle gegen Usedsoft (Az. 6 U 1818/06). Das Unternehmen darf seit dem keine „gebrauchten“ Lizenten für Oracle-Produkte mehr vertreiben. Laut Ansicht von Usedsoft bezieht sich dieses Urteil aber ausschließlich auf Software der Firma Oracle, „und auch nur dann, wenn diese online übertragen wird“.
Das Urteil des Landgerichts München I in einem Hauptsacheverfahren in der gleichen Sache steht noch aus und wird für diese Tage erwartet (Az. 7 O 7061/06). Usedsoft hat bereits angekündigt, bis zum Bundesgerichtshof gehen zu wollen, um der „praxiswidrigen Unterscheidung zwischen online und per Datenträger übertragenen Software ein Ende zu bereiten“.
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4 Kommentare zu „Gebrauchte Software“ von Microsoft: Legal oder illegal?
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Legal oder illegal?!
Leider wird immer wieder strafrechtlich versucht, normale Händler, die von den von Microsoft vorgegebenen Wettbewerbsgesetzen abweichen, mit dem Vorwurf "Raubkopie", "illegal" etc.. strafrechtlich verfolgen zu lassen.
Die Ermittlungsbehörden werden häfig von MS geschult.
Ich hoffe, USEDSOFT steht diese Situation ohne U-Haft und StA positiv durch, im LG München wurde ein Zeichen gesetzt.
Legal, illegal, sch****egal: immer aber ineffizient
Die Kosten, Nachteile und Defizite des Betriebs einer mehr als 10 Jahre veralteten Software-Technik stehen in keinem Verhältnis zu "bis zu 50% Einsparung". Wer würde schon für ein 10 Jahre altes Auto den halben Preis zahlen? Dabei läuft in keinem anderen Bereich die Entwicklung so rasant wie in der Software.
Fazit: Über die kaufmännische Dummheit der (institutionellen!) Anwender sollte man sich aufregen, statt über Rechtsfragen zu diskutieren.
Gebrauchte Software
Hallo,
ihre Aussage in Bezug auf Microsoft ist so nicht ganz richtig. Microsoft hat nichts dagegen wenn Software gebraucht verkauft wird, sie muss lediglich vollständig sein. Im Bereich Volumenlizenzen bedeutet dies eein VOlumenvertrag (Open, Open Value oder andere) dürfen durchaus übertragen (verkauft) werden, es ist nicht gestattet, so geht es auch aus dem Vertrag hervor, diesen zu splitten. Beispiel, Open mit 20 Office Lizenzen, ich kann diesen komplett veräussern aber nicht in einzelne Lizenzen wandeln. Das macht auch Sinn, ein solcher Kunde erhält einnen Lizenz Vertrag (nicht 20) er erhält einen Produktkey (nicht zwanzig) er erhält einen speziellen Datenträger (nicht zwanzig)Also wenn ich einen solchen Vertrag splitte kann nur einer den Vertag bekommen und den Datenträger mit Key… was bitte bekommen dann die anderen? und laut Vertrag hat der erste dann 20 Lizenzen…..
"aber auch von Software generell"
>"Das Thema ist prinzipiell für jeden Nutzer von Microsoft-Software, aber auch von Software generell"
Stimmt ja so nicht ganz. Ich benutze ausschließlich ein freies Betriebsystem und passend dazu freie Software und ich brenne gern mal für jemand anderen meine Lieblingssoftware…