Dotcom-Investoren verlieren im Kartellstreit

Kein Gesetz, um Börsengänge zu regulieren

Am Montag hat das oberste US-Gericht Vorwürfe gegen Firmen zurückgewiesen, die während des Internetbooms der späten 90er Jahre an die Börse gegangen sind. Die Richter entschieden mehrheitlich, dass die bestehenden Bundesvorschriften ausreichend seien, um Börsengänge zu regulieren und keine zusätzlichen Gesetze erlassen werden müssen.

„Die Entscheidung enttäuscht mich sehr“, sagt Darren Bush, Rechtsprofessor an der University of Houston. Auch auf Unternehmensseite hat das Urteil zu heftigem Widerstand geführt. Pro-Business-Gruppen erklärten gemeinsam, dass die Verknüpfung von Kartellgesetzen mit anderen Gesetzen die US-Märkte destabilisieren würden, da Banken untereinander kaum mehr den Verkauf von Aktien verhandeln könnten.

Trotz der Entscheidung lassen es die Aktiengesetze laut dem obersten Bundesrichter Clarence Thomas noch zu, dass Investoren, die sich ungerecht behandelt fühlen, die Banken mittels der Kartellgesetze belangen können. „Die US-Börsenaufsicht kann jegliche Tätigkeiten von Banken verbieten, erlauben oder regulieren“, so der oberste Richter Stephen Breyer.

Der Anwalt der Investoren, Christopher Lovell, ist dennoch optimistisch, dass einige seiner Mandanten die Banken für die Verletzung von Aktiengesetzen verantwortlich machen können. Seine Kanzlei, Lovell Stewart Halebian führt die Sammelklage von 829 Aktienkäufern, die zwischen März 1997 und Dezember 2000 angeblich überhöhte Gebühren und Preise für Aktien bezahlt haben.

„Die Abfindungssumme von 425 Millionen Dollar bedarf nur noch der Bestätigung des Gerichts. Die Entscheidung lässt uns Spielraum im Bereich der Aktienkäufe bei großen Unternehmen wie Red Hat und Priceline„, sagt Lovell.

Der Fall beschäftigt die Gerichte seit den Zeiten des Hightech-Booms im letzten Jahrzehnt. In dem Rechtsstreit standen 60 Investoren zehn führenden Investmentbanken gegenüber, darunter Credit Suisse, Citigroup und J.P. Morgan. Die Investoren lasteten den Banken an, dass sie sich in wettbewerbswidrigen Praktiken verschworen hätten, um die Aktienpreise bei Börsengängen einiger hundert Technologiefirmen hochzutreiben.

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