Web-Autoren mit neuen Pflichten konfrontiert

Bitkom kritisiert geplante Ablieferungsverordnung

In Deutschland sollen Web-Autoren in Zukunft dazu verpflichtet werden, regelmäßig elektronische Kopien ihrer Inhalte an die Nationalbibliothek abzuliefern. Die Bundesregierung plant, in der so genannten Pflichtablieferungsverordnung Unternehmen und Blogger dazu anzuhalten, sich regelmäßig von sich aus an die Nationalbibliothek zu wenden.

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) übt scharfe Kritik an diesem Vorhaben. Der Entwurf sei unverhältnismäßig weit gefasst und würde die Unternehmen jährlich rund 115 Millionen Euro kosten.

„Grundsätzlich betrifft es gewerbliche Homepage-Betreiber, zum Beispiel Nachrichtenportale. Man könnte den Verordnungsentwurf aber auch so auslegen, dass Blogbetreiber davon betroffen sein werden“, sagt Christian Spahr, Pressesprecher Telekommunikation und Recht bei Bitkom.

Kommen die Web-Autoren den Pflichten nicht nach, so drohen im Extremfall bis zu 10.000 Euro an Geldbuße. Laut Bitkom dürften die Autoren nicht mit derart übertriebener Bürokratie belastet werden. „Natürlich soll die Nationalbibliothek wichtige Internet-Publikationen archivieren können“, so Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Wenn der Staat bestimmte Inhalte aufbewahren wolle, müsse er aber auch selbst den nötigen Aufwand betreiben.

Die geplante Verordnung schieße über das ursprüngliche Ziel hinaus. Zunächst war diese dazu gedacht, die gesetzlichen Pflichten zu begrenzen. Nun kommen laut Bitkom-Berechnungen auf die Unternehmen finanzielle Belastungen in Millionenhöhe zu. Häufig aktualisierte Webseiten wie News-Portale und Blogs könnten einer intensiveren Meldepflicht unterliegen. Der Verband hofft nun, dass sich die Bundesregierung noch einmal mit dem Entwurf auseinandersetzt und diesen abändert.

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Neueste Kommentare 

11 Kommentare zu Web-Autoren mit neuen Pflichten konfrontiert

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  • Am 21. Juni 2007 um 19:02 von Sarah

    Zum Nachdenken
    Um sich mal qualifiziert zu informieren, sollte man sich den Gesetzestext, der schon seit Juni 2006 in Kraft ist, und die Begründung dazu auf http://www.d-nb.de anschauen. Darüber hinaus außerdem http://info-deposit.d-nb.de/, weil dort das Vorhaben und Verfahren genauer beschrieben ist. Webcrawler, Webformulare und automatische Erschließung sind vorgesehen. Das macht das Vorhaben nicht weniger wahnwitzig, zeigt aber, daß nicht nur Irre in der Deutschen Nationalbibliothek arbeiten.

    Außerdem ist bibliothekarische Arbeit sicher nichts für Idioten.

    • Am 22. Juni 2007 um 0:29 von Michael

      AW: Zum Nachdenken
      Leider steht unter http://info-deposit.d-nb.de/, dass eben nicht nur eine automatische Erschließung sind vorgesehen, sondern eine Ablieferungspflicht.
      Also nichts mit Automatik.
      Dafür neue Pflichten für – im Verhältnis zum Aufwand – unsinnige Zwecke.
      Das hat nichts mit der Qualifikation irgendeiner Berufsrichtung zu tun, sondern mit unsinnigen Gesetzen.

    • Am 22. Juni 2007 um 22:00 von Sarah

      AW: AW: Zum Nachdenken
      Hm, also ich hab vorletzte Woche eine Hausarbeit über dieses Gesetz geschrieben und habe festgestellt, daß es halb und halb laufen soll. Verlage und andere, die professionell publizieren, müssen selbst abliefern. Alle anderen sind zwar auch ablieferungspflichtig, aber da das ja kein Mensch weiß, soll für den großen Rest der Top-Level-Domain der Webcrawler eingesetzt werden.

  • Am 21. Juni 2007 um 1:08 von IT-ler

    Technisch unmöglich
    90% von den Webseiten sind DYNAMISCH gebaut. D.h. der Inhalt kann sich praktisch jede Minute ändern.

    Sind sie wahnsinnig ?

  • Am 20. Juni 2007 um 18:10 von Fred Paulsen

    Nationalbibliothek – nie gehört – nie gebraucht
    Die Nationalbibliothek ist wohl eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme im Osten – einen wirklichen Wert für die Hebung unserer Kultur in D sehe ich da nicht.
    Meine Empfehlung: nicht füttern sondern abschalten!

  • Am 20. Juni 2007 um 17:36 von Gustav Grewe

    Behördlicher verordneter Schwachsinn
    Es handelt sich hier entweder um einen verspäteten Aprilscherz oder um den vorverlegten Karneval.
    Tätää Tätää Tätää!

  • Am 20. Juni 2007 um 16:51 von mic

    Kann doch gar nicht sein, kann doch nicht???
    Das kann eigentlich nur ein Fake sein, wie soll das technisch realisiert werden. Alleine die Verlinkungsstruktur der blogosphäre läßt sich so doch niemals abbliden. Das ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit so technisch unmöglich wie ein tägliches backup aller webseiten des internet…

    Irgendwie frag ich mich wieso ZDnet bisher die einzige Quelle ist in der ich darüber gelesen habe, immerhin ist der Artikel von ca. 14:00 Uhr

  • Am 20. Juni 2007 um 16:24 von ein Politiker

    LOL – die drehen jetzt alle am Rad
    DU BIST DEUTSCHLAND!

    Ich weiß gar nicht was ihr alle wollt – besser als sich um wichtigere Gesetze zu kümmern …

  • Am 20. Juni 2007 um 14:52 von Alexander Weigmann

    Web-Autoren mit neuen Pflichten
    wenn ich etwas sammeln will,muss ich
    auch selbst dafür bezahlen!
    Die Sammelleidenschaft des Saates
    kostet uns schon genug

  • Am 20. Juni 2007 um 14:22 von Schwachsinn

    Geldbesitzer mit neuen Pflichten konfrontiert
    Jeder der Geldschein besitzt muss die Seriennummern dem Finanzamt mitteilen. Aber nur kleine Scheine:-)

  • Am 20. Juni 2007 um 14:21 von Ich

    Wo kann man sich das Formular ausdrucken
    Ich gehe davon aus das man ein 100 seitiges Formular ausfüllen muss, das dann per Schneckenpost gesendet wird. Und fleissige Beamte geben das dann in einen sündhaft teure Software ein die kaum mehr als eine einfach Suche nach Datum kann (siehe Arbeitsamt.de)

    Haben die eigenlich schon was von Software gehört die das alles automatisch kann.

    Aber da werden wohl wieder ein paar "Dankbarkeitsjobs" für verdiente Parteimitglieder erzeugt.

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