„Was wir derzeit erleben, kann man durchaus als Patent-Terrorismus bezeichnen, bei dem vorhandene Patentpools als Drohung eingesetzt werden“, sagte Eagleton. „Das ist eine Taktik wie im kalten Krieg, nach dem Motto: ‚Ich habe diese Patentrechte und wer sie verletzt, wird von mir verklagt‘.“
„Das steht nach Ansicht von Sun dem innovativen Geist in der Software-Branche völlig entgegen. Denn natürlich will niemand in der OS-Entwickler-Community mit solchen Zweifeln konfrontiert sein, und die Benutzer schon gar nicht“, so Eagleton weiter. „Niemand wünscht sich eine Situation, in der man sich bei der Benutzung bestimmter Open-Source-Software fragen muss, ob man dafür nicht mit Schadensersatzklagen belangt werden kann.“ Eagleton verwies darauf, dass Sun und in gewissem Maße auch IBM einen viel praktikableren Ansatz für den Schutz ihrer Patente verfolgten.
„Sun hat beispielsweise bei Open Solaris ein offenen Standards entsprechendes Open-Source-Lizenzmodell erstellt, die CDDL [Common Development and Distribution License], das die Benutzer freistellt“, sagte Eagleton. IBM habe ebenfalls eine Befreiung von Rechtsansprüchen für zahlreiche Standards erteilt, an denen das Unternehmen beteiligt war.
Zu Beginn des Monats hat IBM über 150 Patente freigegeben, was dem Unternehmen zufolge zur „Entschärfung der wachsenden Klagewelle in Bezug auf Software-Rechte“ dienen soll. „IBM ist zwar der Ansicht, dass diese Standards einige Patente von IBM umfassen, aber sie verzichten ausdrücklich auf die daraus resultierenden Rechtsansprüche, was im Grunde bedeutet, dass die Benutzer dieser Standards keine Angst haben müssen, von IBM verklagt zu werden“, erklärte Eagleton. „Aus Sicht von Sun ist das eine tolle Sache. Wir haben IBM aktiv zu diesem Schritt ermutigt. Das ist in der Tat der gleiche Ansatz, wie ihn Sun für viele seiner früheren Standardimplementierungen angewandt hat, etwa bei der Security Assertion Markup Language (SAML) und in bestimmten anderen Bereiche.“
Aber obwohl er die Strategie von IBM als Gegenmodell zu der von Microsoft befürwortet, weist Eagleton dennoch auf einen „kleinen Haken“ in Bezug auf die Befreiung von Rechtsansprüchen durch IBM hin. „Wenn man sich die Formulierung genau ansieht, fällt auf, dass IBM von ’notwendigen Klagen‘ spricht. Das lässt natürlich ein Hintertürchen offen, durch das IBM eine Prüfung solcher ’notwendiger Klagen‘ durchführen könnte, um festzustellen, ob der jeweilige Standard wirklich unbedingt benutzt werden musste und ob es nicht auch andere Wege gegeben hätte. Damit verschafft sich IBM einen gewissen Spielraum für eventuelle spätere rechtliche Schritte.“
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