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Während das Ziel des Gesetzes, Computerkriminalität einzuschränken und zum Beispiel auch das Abhören von nichtöffentlichen Daten unter Strafe zu stellen, von kaum jemandem kritisiert wird, stehen die konkreten Ausführungen weiterhin unter Beschuss. Sie sind so weit gefasst, dass Computerexperten sich um die konkrete Auslegung durch die Gerichte sorgen. Denn die Richter werden vor großen Schwierigkeiten stehen, abzugrenzen, ob jemand ein Hackertool in krimineller Absicht einsetzen wollte, warum eine Sicherheitslücke publiziert wurde und ob schon ein Jugendlicher, der Papas Passwort geklaut hat, plötzlich strafbar im Sinne des Gesetzes wird. „Eine Abgrenzung nach der subjektiven Tatbestandsseite, also der Frage, ob der potentielle Täter ein Hackertool in krimineller Absicht einsetzen will, birgt unüberwindliche Beweisschwierigkeiten für die ermittelnden Staatsanwaltschaften und damit erhebliches Konflikt- und Risikopotential für die angesprochenen Berufskreise“, so Rechtsanwalt Speichert.
Christoph Puppe mahnt zudem an, dass die Aufklärungsrate bei Straftaten durch andere Maßnahmen viel effektiver gesteigert werden könnte: „Wer heute die Stellenanzeigen des BKA und LKA betrachtet, sieht keine gut dotierten Posten für IT-Spezialisten. Die wären aber dringend nötig. Das neue Gesetz hilft hier wenig – allerdings ist es im Vergleich zu festangestellten IT-Profis natürlich wesentlich günstiger.“
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3 Kommentare zu Vom Hackertool zum Haftbefehl: Neues Gesetz in der Kritik
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Unbefugtes Abhören nichtöffentlicher Daten
Na prima – ab in den Knast mit Schäuble & Co.!!
AW: Unbefugtes Abhören nichtöffentlicher Daten
Die sind der "Große Bruder", der darf alles. Man muß sich nur selbst "befugen"… natürlich nur im Namen der Demokratie :-). Wer tritt denen endlich mal auf die Füße? Und: bin ich eigentlich selbst böse, wenn ich mich mittels Firewall etc. vor solcher amtlicher Ausspähung schütze?
AW: AW: Unbefugtes Abhören nichtöffentlicher Daten
laienhaft mit schwarzem Humor ausgedrückt:
Zumindest können sie dafür sorgen, daß eine FW illegal wird. Einfach dem Bundestrojaner einen Kopierschutz aufdrücken. Da die Firewall ja das Programm behindert, wäre dies ein umgehen von Kopierschutz und das steht ja unter Strafe. ;)