Ebay: Ersteigern von gestohlener Ware nicht strafbar

LG Karlsruhe hebt Urteil gegen einen der Hehlerei bezichtigten Ebay-Nutzer auf

Ebay-Fans dürfen aufatmen: Wer bei dem Auktionsportal, ohne es zu wissen, gestohlene Ware ersteigert hat, macht sich nicht strafbar. Das hat das Landgericht Karlsruhe am Freitag (18 AK 136/07) entschieden. Das Gericht hob damit ein zuvor gefälltes Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe gegen einen wegen Hehlerei zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilten Softwareingenieur auf.

Der Mann hatte ein als „nagelneu“ angegebenes Navigationsgerät mit einem Neuwert von 2137 Euro zum Höchstgebot von 671 Euro ersteigert. Tatsächlich handelte es sich dabei jedoch um Diebesgut.

In der Berufungshauptverhandlung urteilte das Landgericht, dass dem Angeklagten kein vorsätzliches Handeln nachzuweisen sei. Ihm habe sich bei Würdigung der Umstände nicht aufdrängen müssen, dass es sich um gestohlene Ware handeln musste. Außerdem sei es bei solchen Auktionen üblich, mit einem niedrigen Bieterpreis einzusteigen.

Als Fahrlässigkeitstat sei Hehlerei jedoch nicht strafbar. Lediglich bei extrem billigen Schnäppchen könne ein Käufer im Einzelfall wegen Hehlerei belangt werden, so die Richter.

Themenseiten: Ebay, Telekommunikation

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

2 Kommentare zu Ebay: Ersteigern von gestohlener Ware nicht strafbar

Kommentar hinzufügen
  • Am 5. Oktober 2007 um 18:58 von A. Grühn

    Woher soll der Käufer das denn wissen?
    Kein Verkäufer schreibt es in seine Artikelbeschreibung, wenn es sich um geklaute Ware handelt. .. Logisch. Woher zum Teufel soll ich als potenzieller Käufer, wenn ich darauf biete, das dann wissen oder ahnen können???? Deutschland ist groß und ich kann aus mehreren – hunderten – Kilometern Entfernung doch keine Hehlerware erkennen. !!!
    Aber der gesunde Menschenverstand der Richter sollte DIESEN Sachverhalt mal erkennen !!
    Ich kann über das erste Gerichtsurteil mit 1200.- Strafe nur den Kopf schütteln…

    ehrliche Dauer-Ebay-Nutzerin die mal kauft, mal VERkauft.

  • Am 29. September 2007 um 15:07 von E.Noal

    Diebesgut
    Das finde ich gut wehr weiß das schon
    ob es geklaut ist oder nicht.
    Aber man solte die Bagaluten ranbekommen
    und richtig verknacken,und nicht auf Bewährung weil das schwachsin ist
    Knalhart ein Jahr oder wenn die Sache größer ist zwei Jahre und mehr weil das spricht sich in den Kreisen sehr schnell rum.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *