Die österreichischen Regierungsparteien SPÖ und ÖVP haben sich Dienstagabend geeinigt, dass die Polizei künftig private Computer verdächtiger Personen online ausspionieren darf. Als spätesten Termin für den ersten legalen Einsatz des Bundestrojaners wurde der Herbst des kommenden Jahres genannt. Der Einsatz ist jedoch an Bedingungen geknüpft: Die Polizei darf die Online-Durchsuchung nur beim Verdacht schwerer oder terroristischer Verbrechen einsetzen, erklärte Innenminister Günther Platter. Konkret sind damit Vergehen gemeint, die mit mindestens zehn Jahren Freiheitsentzug bestraft werden.
Justizministerin Maria Berger erklärte, dass ein Zugriff auf private Computer nur dann möglich sei, wenn ein konkreter Tatverdacht bestehe. Zudem sei im Einzelfall eine Anordnung des Staatsanwalts mit richterlicher Genehmigung notwendig. Des weiteren werde ein Rechtsschutzbeauftragter hinzugezogen, der die Online-Durchsuchung kontrolliere.
Laut Berger sollen diese Auflagen sicherstellen, dass Online-Durchsuchungen künftig weder willkürlich noch flächendeckend durchgeführt werden. Sie verweist auf den Lauschangriff, der bisher im Schnitt ein- bis zweimal pro Jahr eingesetzt wurde. Der Entwurf wird heute im Ministerrat diskutiert und soll schließlich einer Expertengruppe zur Klärung der weiteren technischen und rechtlichen Details vorgelegt werden.
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