Seagate entschädigt Kunden wegen ungenauer Speicherplatzangabe

Betroffen sind Käufer, die Festplatten zwischen März 2001 und März 2006 erworben haben

Der Festplattenhersteller Seagate hat sich in einer außergerichtlichen Einigung zur Entschädigung von Kunden verpflichtet, die sich durch ungenaue Kapazitätsangaben betrogen fühlen. Betroffene US-Konsumenten, die zwischen März 2001 und März 2006 eine Festplatte des Herstellers erworben hatten, können sich online melden.

In der Übereinkunft ist vorgesehen, dass fünf Prozent des Kaufpreises zurückerstattet werden. Alternativ erhält der Kunde ein Softwarepaket. Bei dieser Einigung handle es sich laut Seagate um ein freiwilliges Angebot und kein Schuldeingeständnis.

Die Klage gegen den Festplattenhersteller war 2005 von Michael Lazar und Sharah Cho eingereicht worden. Beide hatten eine Seagate-Festplatte erworben und klagten, dass die Produkte weniger Speicherkapazität aufwiesen, als Seagate verspreche. Die Kläger, beide Rechtsanwälte, hatten zuvor bereits Western Digital wegen desselben Sachverhalts vor Gericht gebracht. Im Sommer 2006 kam es mit dem Unternehmen zu einer ähnlichen Einigung wie nun mit Seagate.

Hintergrund der Auffassungsunterschiede zwischen der klagenden Partei und Seagate ist die Zählweise, die bei der Kapazitätsberechnung verwendet wird. Der Harddiskproduzent rechnet im dezimalen System. Ein Gigabyte entspricht dabei einer Milliarde Bytes. Computerbetriebssysteme wenden jedoch das binäre System zur Berechnung von Speicherplatz an. Hier entspricht ein Gigabyte 1,07 Milliarden Bytes. Aus diesem Unterschied in der Zählweise resultiert, dass am Rechner um sieben Prozent weniger Speicherplatz angezeigt wird, als nach Angaben der Festplattenhersteller vorhanden sein müsste. Um diese Differenz von sieben Prozent fühlten sich die Kläger betrogen.

Betroffene Kunden haben nun bis März 2008 Zeit, sich zu melden. Wie aus den Gerichtsunterlagen hervorgeht, könnten sich bis zu 6,2 Millionen Festplattenkäufer melden. Die Entschädigung wird jedoch nur gezahlt, wenn die Harddisk als Einzelprodukt gekauft wurde. Beim Erwerb eines Komplett-PCs, Notebooks oder anderen Gerätes mit verbauter Festplatte greift die Einigung nicht. Zudem muss das Produkt in den USA bei einem Vertragspartner von Seagate erworben worden sein.

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5 Kommentare zu Seagate entschädigt Kunden wegen ungenauer Speicherplatzangabe

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  • Am 5. November 2007 um 16:24 von Lutz

    USA das Land der unbegrenzten…
    Dies zeigt wieder mal wie gering die Kenntnisse und wie Schlecht die Bildung in den USA sind. Aber leider ist die Jugend hierzulande auf dem gleichen Trip.

    • Am 5. November 2007 um 17:43 von Max

      AW: USA das Land der unbegrenzten…
      Also mal ganz ehrlich: Ich finds richtig so! Was soll den das auch? Ein GigaByte sind nunmal 1024 MegaByte, ein MegaByte wiederum sind 1024 KiloByte, ein KiloByte sind 1024 Byte und ein Byte schließlich sind 8 Bit und schlussendlich ist ein Bit entweder 1 oder 0, ein Binäressystem eben.

      Und da ist es mal garnet ok wenn die Hardwarehersteller (ist ja nicht nur bei Festplatten sondern bei allen Speichermedien so) einfach mit dem Faktor 1000 statt 1024 rechnen.
      Ein Mehraufwand kann dass ja wohl net sein, man muss vermutlich einfach nur ein Paar mal aus den 1000 eben 1024 machen und schon stimmt alles (die Größe wird doch bestimmt eh durch Computer berechnet/ bestimmt).
      Und von wegen Dummheit der User: mag sein, dass das manche wissen, aber eben nicht alle und genau die fragen sich dann warum ihre Platte, SD-Karte etc weniger Speicher bietet als auf der Packung angekündigt ist. Ich hab hier zB ne 320GB Externefestplatte (Herstellerangabe) effektiv sind das aber nur 300GB die wirklich draufpassen.

      Mittlerweile wurden ja schon weitere Kürzel für das Speichervolumen eingeführt, findet aber kaum Verwendung: kiB, MiB, GiB entsprechend zu den "normalen" Kürzeln mit kB, MB, GB nur eben mit einem Tatsächlichen Faktor von 1024 dazwischen und nicht wie bei den von den Herstellern "kastrierten" anderen Kürzeln (bzw stimmen ja die kB, MB und GB Angaben nur auf den Produkten nicht, sobald sie dann in nem Rechner drin sind, egal ob Mac OS, Windows oder Linux, passt ja alles. Nur eben sind die tatsächliche Nutzbaren GB, MB oder was auch immer eben die genanten 7% weniger als auf der Packung steht. Und das find ich ne Sauerrei!)

      So wurde nen ganz schön langer Post… hab mal bissel Dampf abgelassen.
      Auch ja: Wer Rechtschreibfehler findet darf sie Behalten ;-)

      • Am 5. November 2007 um 18:33 von Mike U

        Das nennt man irreführende Werbung…
        und muss geahndet werden.
        Auch hier in Europa.

        Also wann ergeht die erste Klage?

        Ach ja: ich gehe absolut konform mit obigen Poster.

      • Am 5. November 2007 um 20:31 von tutnixzursache

        AW: AW: USA das Land der unbegrenzten…
        ja, wer lesen kann ist klar im Vorteil.
        Auf allen HD’s, welche ich bisher in der Hand hatte (und das sind ne ganze Menge!) steht DICK&FETT, das die Kapazität in MByte bzw. GByte angegeben ist.
        Ein MByte ist entsprechend einschlägiger internationaler Normen genau 1.000.000 Byte (GByte entsprechend).
        Die Unsitte, MByte=1024×1024 Byte zu lesen, ist unkorrekt!
        MiByte=1024×1024 Byte, MByte=1000×1000 Byte.
        So einfach ist dass!
        Eigentlich könnten die (Haupt-)Speicherhersteller basierend auf dem Urteil von jedem Kunden 7,374%/GByte Nachzahlung verlangen…

        Und zur ‚unlauteren Werbung‘: In vielen Anzeigen steht extra drin, das Speichermedien in dezimalen Einheiten angegeben werden. Ebenso auf den Homepages der Hersteller…

        Man könnte M$ verklagen, da deren Kapazitätsanzeige sich nicht an die Regeln des bereits seit 1976 geltenden "Gesetz über Einheiten im Messwesen" i.V.m. "Einheitenverordnung" hält. Dort ist festgelegt, welchen Vorfaktor die Vorsatzzeichen entsprechen, und das ein Verstoß gegen dieses Gesetz eine Ordnungswidrigkeit ist und mit Geldbuße geahndet wird.
        Vgl. dazu auch DIN1301 (Mega&Co) bzw. IEC60027-2 (Mebi&Co).

        • Am 14. November 2007 um 18:17 von DIN1301

          Dummuser heisst das auf Deutsch, oder ?
          Mensch muß sich nur ansehen was die Leute hier so schreiben, von wegen keine Bildung in Amerika — erstmal vor der eigenen Haustür kehren.
          Ich stimme dem "Vorredner" 100% zu – wer lesen kann ist klar im Vorteil. Bei Dell und anderen Herstellern steht, wie bereits erwähnt, ja sogar wirklich schon lange im Kleingedruckten was unter 1Mb zu verstehen ist – wer lesen kann ist klar im Vorteil :) Und das eine Firma freiwillig 5% Rabatt, 5 Jahre nach Kauf!, gibt, ist eine (freiwilige) Kundennahe Serviceleistung, auf die man bei deutschen Firmen wohl ewig warten wird.
          Demnächst wird noch irgendein Idiot posten, daß er seinen adsl-provider verklagen will, weil er statt 1Mbyte/sekunde Downstream nur 1Mbit/sekunde hat. Wer lesen kann ….

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