PC-Drucker dürfen nicht mit hohen Pauschalabgaben für Urheberrechte belegt werden. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (AZ OLG Düsseldorf: I-20 U 186/06) in einem Prozess der VG Wort gegen Canon Deutschland entschieden, wie der Branchenverband Bitkom meldet. Die VG Wort kann jedoch noch vor dem Bundesgerichtshof in Revision gehen.
Die VG Wort, die unter anderem Abgaben auf Kopierer und Scanner erhebt, will auch Drucker mit Abgaben belegen. Sie fordert für Drucker je nach Leistung 10 bis 300 Euro. Das Geld soll als Ausgleich für private Kopien an Autoren und Verlage fließen. In der Vergangenheit hatte die Verwertungsgesellschaft schon einmal mehrere Druckerhersteller verklagt, die Abgaben rückwirkend ab 2001 zu zahlen – allerdings ohne Erfolg: Die Richter hatten der VG Wort im Verfahren gegen Epson, Kyocera Mita und Xerox eine Absage erteilt.
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2 Kommentare zu Gericht lehnt Kopierabgaben auf Drucker erneut ab
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Kopierabgaben auf Drucker
Die Forderung, Drucker mit Kopierabgaben zu belegen, ist absurd.
Der Logik der Antragsteller folgend, müssten dann auch Kugelschreiber, Bleistifte und anderes Schreibgerät mit einer Kopierabgabe belegt werden.
AW: Kopierabgaben auf Drucker
und wie sioeht das mit Radiergummis aus ?
oder Aktenvernichtern, Papierkörben, …
Konsequenterweise müßten die dann ja im Gegenzug bezuschußt werden!