Laut einer Umfrage des Sicherheitsanbieters Sophos geben über die Hälfte der britischen User zu, dass sie ihren Internetzugang über fremde, ungesicherte WLAN-Netze herstellen. „Unerlaubte Nutzung eines fremden Webzuganges sehen viele Menschen offensichtlich als opferloses Verbrechen“, kommentiert Graham Cluley, Senior Technology Consultant bei Sophos, die Daten. Brisant sind diese Ergebnisse vor dem Hintergrund, dass in Großbritannien seit der Verabschiedung des Communications Act 2003 die unerlaubte Nutzung von WLAN-Zugängen bei Strafe verboten ist.
Britische Gerichte haben dieses Gesetz bereits mehrere Male angewandt, berichtet Times Online. Der jüngste Fall betraf einen 24-jährigen Mann, der im Juli auf der Straße von Polizisten erwischt wurde, als er mit seinem Laptop in einem fremden WLAN eingeloggt war und im Web surfte. Bestraft wird der WLAN-Diebstahl auf der britischen Insel mit Geldbußen in der Höhe von 1000 Pfund (1394 Euro) und bis zu fünf Jahren Haft.
In Deutschland stellt sich eher das umgekehrte Problem. So gab es bereits eine Reihe von Gerichtsurteilen, bei denen der Anschlussinhaber für illegale Downloads über seinen Webzugang verantwortlich gemacht wurde. „Die Rechtslage ist in diesem Bereich noch nicht klar geregelt. Die vorliegenden Urteile zeigen in diese Richtung, jedoch können andere Gerichte auch anders entscheiden“, so Christian Spahr, Sprecher des Branchenverbandes Bitkom.
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