BGH prüft Kopierabgabenpflicht für Druckerhersteller

Ausgang des Urteils ist eine "völlig offene Frage"

Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft erstmals, ob Hersteller von Druckern eine urheberrechtliche Vergütung an die VG Wort bezahlen müssen. Dies sei eine „heiß umstrittene“ und „völlig offene Frage“, sagte der Vorsitzende Richter des 1. Zivilsenats, Joachim Bornkamm, heute.

Der BGH verhandelte über die Revision des in den Vorinstanzen unterlegenen Druckerherstellers Hewlett-Packard. Die Verwertungsgesellschaft fordert, dass HP für jeden seit dem Jahr 2001 verkauften Drucker eine an der Seitenleistung bemessene Vergütungspauschale zwischen 10 und 300 Euro zahlt. Das Landgericht Stuttgart und Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) hatten der Klage der VG Wort stattgegeben und eine Zahlungspflicht von Hewlett-Packard festgestellt. Zur Begründung hieß es, Drucker und auch Plotter seien Geräte, die zu Vervielfältigungen im Sinne des Urheberrechtsgesetzes bestimmt seien.

Der Anwalt von Hewlett-Packard sagte jetzt vor dem BGH, Drucker benötigten zum Ausdrucken von Seiten das Signal eines PC und hätten eine rein „dienende“ Funktion. Drucker seien damit „ausführende Ausgabegeräte“ und keine Ablichtungsgeräte. Zudem sei in den vorinstanzlichen Urteilen nicht zweifelsfrei festgestellt, „dass Drucker in rechtlich relevantem Umfang für Vervielfältigungen eingesetzt werden“.

Richter Bornkamm äußerte, die VG Wort habe bei Druckern über lange Zeit einen solchen Anspruch auf Vergütung nicht verfolgt und sich darauf beschränkt, Ansprüche bei Kopiergeräten, Telefaxgeräten oder Scannern geltend zu machen. Bisher müssen Hersteller von Kopierern eine Urheberrechtsvergütung von mindestens 38,35 Euro zahlen. Für Scanner beginnt der Tarif bei 8,18 Euro. Wann der BGH sein Urteil verkündet, war am Nachmittag offen.

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Neueste Kommentare 

7 Kommentare zu BGH prüft Kopierabgabenpflicht für Druckerhersteller

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  • Am 8. Dezember 2007 um 14:45 von walter

    BGH prüft Kopierabgabenpflicht für Druckerhersteller
    Langsam wird die abzokerei mehr als nur ärgerlich. Sollen jetzt die eigenen Berichte und Briefe mit einer Abgabe belegt werden? denn ohene DRucker können diese ja nicht erstellt werden,

  • Am 7. Dezember 2007 um 8:30 von Rumble

    Abgaben abgelehnt!!!!
    Das Gericht hat die Abgaben auf Drucker für unrechtmäßig erklärt.

  • Am 6. Dezember 2007 um 20:40 von Gebührenabgabenundsteuerbezahler

    Abgaben Abgaben Abgaben und nochmals Abgaben
    Besser wäre es, wenn man die GEZ in GebührenEinzugsZentrale umbenennen würde und jeder, der einen Anspruch erhebt kann sich an diese Geldeintreiber wenden.
    Jeder Bundesbürger kann dann am besten jeden Monat 70 % GEZ-Gebühr von seinem Nettogehalt bezahlen und ist dann von allen weiteren Abgaben befreit.
    Dann können sich diese gierigen Organisationen mit der GEZ herumschlagen und sich gegenseitig verklagen und zerfleischen.
    Wenn das dann alles passiert und die Prozesskosten immer weiter steigen, wird die GEZ sicher die Gebühren noch ein wenig "moderat" anheben.

    Jedoch muss man aber auch sagen, dass manche Abgaben schon ok sind. Aber irgendwann muss auch mal Schluß sein.

    • Am 7. Dezember 2007 um 0:00 von mrx

      AW: Abgaben Abgaben Abgaben und nochmals Abgaben
      Bitte nicht die GEZ mit der GEMA verwechseln !

      • Am 10. Dezember 2007 um 9:42 von Rumble

        AW: AW: Abgaben Abgaben Abgaben und nochmals Abgaben
        Gibts da einen Unterschied? Beides sind Organisationen, bei denen monopolistische Strukturen, die an organisiertes Verbrechen erinnern und tlw. mafiöse Vorgehensweisen aufweisen.

  • Am 6. Dezember 2007 um 19:47 von Holm

    Kopie Frei
    Wenn die Abgabe durchkommt kann ich dann alles kopieren bis der Drucker glüht. Die Abgaben sind ja bezahlt.

    • Am 6. Dezember 2007 um 23:58 von mrx

      AW: Kopie Frei
      Genau, bis jetzt hat auch mich mein Gewissen immer davor zurück gehalten.

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