Amazons Geschenk-Patent für ungültig erklärt

Europäisches Patentamt gibt Einspruch des FFII und von Fleurop statt

Das Europäische Patentamt hat Amazons so genanntes Geschenk-Patent für ungültig erklärt. Der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) und der Blumenversandservice Fleurop hatten Einspruch gegen den Schutzbrief mit der Nummer EP927945 eingelegt, der eine europäische Variante des umstrittenen US-Patents „One-Click“ ist.

Der FFII hatte vor dem Europäischen Patentamt argumentiert, dass es sich bei EP 927945 um ein reines Softwarepatent handle. Diese Schutzform ist nach Artikel 52 des Europäischen Patentabkommens unzulässig. Letztlich erkannte die Behörde das Patent ab, weil kein „erfinderischer Schritt“ vorhanden sei.

Daraufhin durfte Amazon den Schutzbrief umformulieren. Die Neufassung verstieß jedoch gegen Formalvorschriften und wurde daraufhin aufgehoben.

„Die Schlacht um Softwarepatente ist noch lange nicht vorbei“, sagte Hartmut Pilch, Vorsitzender des FFII Deutschland. Das Urteil sei jedoch ein Schritt in die richtige Richtung. „Vor ein paar Jahren wäre das EPA einfach den USA und damit Amazon gefolgt. Heute werden aber wenigstens die grundlegenden Probleme deutlich erkannt.“

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1 Kommentar zu Amazons Geschenk-Patent für ungültig erklärt

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  • Am 10. Dezember 2007 um 18:09 von Rainer Ostewralder

    Die Haltung des EPA zu Amazon-Patenten
    Hartmut Pilch irrt mit seiner Annahme, das EPA wäre vor "einigen Jahren" wohl Amazon und damit der US-Meinung gefolgt. Vor "einigen Jahren", nämlich 2001, hat Amazon bereits seine One Click-Stammanmeldung beim EPA nach Erhalt eines Prüfungsbescheids zurückgenommen. Im Februar 2007 wurde die dazugehörige Teilanmeldung vom Amt zurückgewiesen.

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