Microsoft hat angekündigt, dass Anwender jetzt auch die günstigeren Vista-Versionen Home Basic und Home Premium als Gast-Betriebssystem auf einer virtuellen Maschine einsetzen können. Das heißt, dass etwa auch Mac-User nun Vista zum geringeren Preis einer Home-Version virtuell einsetzen können. Bisher mussten sie auf die teureren Business- und Ultimate-Versionen zurückgreifen.
Erst im vergangenen Juni hatte Microsoft seine Pläne, Vistas Virtualisierungsmöglichkeiten zu erweitern, wieder zurückgenommen. Vista auf virtuellen Maschinen berge ein Sicherheitsrisiko, lautete die Erklärung von Microsoft. Dies bedeute zwar nicht, dass die günstigen Versionen weniger sicher seien. Doch aufgrund des höheren Preises könne man davon ausgehen, dass die Software eher von Technik-Profis eingesetzt werde, die sich besser mit den Systemen auskennen.
Darüber hinaus will Microsoft den Preis für ein neues Produkt senken, das große Unternehmen in die Lage versetzt, Vista auf einem Server zu installieren und entweder einen PC oder einen Thin-Client als Terminal zu nutzen. Laut O’Rourke werden die Unternehmen im Zuge des Software Assurance Program diese neue Technologie als Lizenz erwerben können. Für Windows-PCs kostet dies 23 Dollar pro Gerät und Jahr. Für Thin-Clients fällt eine jährliche Gebühr von 110 Dollar an. Gegenüber Microsofts ursprünglichen Plänen entspricht das einem Preisnachlass von 25 bis 50 Prozent.
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4 Kommentare zu Virtualisierung mit Vista wird billiger
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ja, aber
es war laut Lizenzbedingungen nicht gestatttet.
Funktionieren und erlauben ist halt ein unterschied.
Vista Home läuft doch virtuell
Der Beitrag stimmt mich fraglich. Auf meinem Linux-PC läuft Vista Home als virtueller PC. Es ist nur eine Frage der Einstellungen…
Ob es auf einem Mac mehr Probleme gibt, kann ich nicht sagen. Aber vielleicht haben findige Tüftler das auch schon gelöst.
AW: Vista Home läuft doch virtuell
Na klar funktionierts. Es geht ja nur um die Lizenzbedingungen.
AW: AW: Vista Home läuft doch virtuell
Was interessieren mich die Lizenzbedingungen, die sind einfach eine Übersetzung der EULA aus den USA.
Diese lagen auch gar nicht in gedruckter Form dem Produkt bei, wie es die deutsche Rechtsprechung fordert. Der Text erschien erst beim Installieren, was deutsche Anwälte erfreut, wenn MS versucht den Anwender zu verklagen.
Hier gilt deutsches Recht und da ist gar nicht geklärt, ob MS mir das Virtualisieren verbieten darf, wenn ich jeweils eine gültige Lizenznummer verwende!
MS hat auch den privaten Weiterverkauf von Betriebssystemen untersagt und ist damit vor Gericht gescheitert…