Telekom muss Zugang zu Leerrohren ermöglichen

Auch Zugriff auf Kabelverzweiger ist dem Wettbewerb zu gewährleisten

Die Deutsche Telekom muss den Wettbewerbern beim Zugang zur letzten Meile auch den Zugang zu Leerrohren und zu unbeschalteter Glasfaser ermöglichen. Auch muss der Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung in den Kabelverzweigern gestattet werden. Damit soll die Konkurrenz eigene Hochgeschwindigkeitsnetze aufbauen können – wie es die Telekom derzeit mit dem VDSL-Ausbau anlegt.

Das Unternehmen hatte eine entsprechende Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur mit einem Eilantrag zu verhindern versucht. Der Antrag wurde jetzt jedoch vom Verwaltungsgericht Köln abgelehnt.

Die Bundesnetzagentur und der Breko (Branchenverband der Telekom-Wettbewerber) begrüßten die Entscheidung des Gerichts. Sie dürfte besonders Versatel und Arcor freuen, die seit dem vergangenen Jahr mit der Telekom über den Zugang zu den Leerrohren verhandeln.

Themenseiten: BREKO, Deutsche Telekom, Telekommunikation

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