Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsspeicherung erweitert

Richter wollen noch im März über einen Eilantrag entscheiden

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat heute die ursprünglich am 31. Dezember 2007 eingereichte Verfassungsbeschwerde um mehr als 34.000 Vollmachten erweitert. Die Bürgerrechtler erhoffen sich von der „größten Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik“, dass das am 1. Januar in Kraft getretene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt wird.

Zusätzlich zur Verfassungsbeschwerde reichte der Arbeitskreis einen Eilantrag ein, mit dem das strittige Gesetz vorab außer Kraft gesetzt werden soll. Das Bundesverfassungsgericht kündigte eine Entscheidung über den Eilantrag noch für März an.

Begleitet wurde die Übergabe der zusätzlichen Vollmachten mit einer Aktion auf dem Platz der Grundrechte in Karlsruhe. Vertreter des Arbeitskreises schlugen symbolisch 17 Thesen „zur Verteidigung der Grundrechte in der heutigen Zeit“ an. Zusätzlich forderte der Arbeitskreis Regierung und Parlament auf, alle seit 1968 verabschiedeten Überwachungsgesetze zu überprüfen und von weiteren Gesetzesvorlagen dieser Art abzusehen. Dazu zählen die Bürgerrechtler die Überwachung von Flugreisenden, den biometrischen Personalausweis und die staatliche Spionage auf Privatcomputern.

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