Hersteller von Markenartikeln können den Handel mit ihren Produkten auf Ebay untersagen, weil das Internetauktionshaus nicht das Ambiente eines Fachgeschäfts bietet. Das berichtet die Online-Ausgabe des Magazins Focus unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Mannheim (Az. 7 O 263/07 Kart).
Geklagt hatte die Firma Sternjakob, Hersteller der Scout-Schulranzen. Bei Zuwiderhandlungen gegen das Urteil darf der Hersteller laut dem Focus-Bericht den betroffenen Händler vom Vertrieb seiner Produkte ausschließen.
Noch vor einem halben Jahr hatte das Berliner Landgericht in einem anderen Fall um die Scout-Tornister den Ebay-Boykott als unrechtmäßige Wettbewerbseinschränkung verurteilt (Az. 16 O 412/07 Kart). „Angesichts der beiden widersprüchlichen Entscheidungen ist das Ende gerichtlicher Auseinandersetzungen nicht absehbar“, sagte der Anwalt der beiden betroffenen Händler, Oliver Spieker, dem Magazin.
Das Verbot betrifft allerdings nur Ebay-Powerseller, also offizielle Händler. Auf private Auktionen hat das Urteil keinen Einfluss.
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