E-Government: Deutschland hat großen Nachholbedarf

71 Prozent der Bürger kennen Online-Angebote der Behörden nicht

Wie eine aktuelle Studie von Booz Allen Hamilton zeigt, sind die Online-Angebote von Behörden bei 71 Prozent der Bürger in der Praxis unbekannt. Sie kennen die E-Government-Einrichtungen entweder überhaupt nicht oder haben bestenfalls davon gehört. Nur fünf Prozent aller Behördengänge werden bis dato über das Internet erledigt, so das Ergebnis der Umfrage.

Laut Booz Allen Hamilton hinkt die tatsächliche Inanspruchnahme um rund 90 Prozent hinter dem vorhandenen Potenzial her. Dass Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern noch deutlich aufholen muss, bestätigen auch die zuletzt veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Die EU-Kommission reihte Deutschland im Ländervergleich 2007 ebenfalls nur auf einen mittelmäßigen Platz. Im E-Governance-Index der UN für 2008 belegte Deutschland nur den 22. Rang.

Trotz zahlreicher Initiativen und Umsetzungsergebnissen auf Seiten der Behörden, fehlt bei den Bürgern die Akzeptanz. „Es fehlen einheitliche gesetzliche Standards, und die Anwender müssen noch stärker in den Mittelpunkt gerückt werden,“ so Rainer Bernnat, Geschäftsführer bei Booz Allen Hamilton. Zudem hätten viele Nutzer immer noch große Sicherheitsbedenken, weshalb sie von einer Nutzung der E-Government-Angebote eher absähen. Knapp ein Drittel der Befragten gab an, solche Seiten deshalb zu meiden.

Das größte Potenzial bergen die jungen Nutzerschichten. Die internetaffine Gruppe der 14- bis 39-Jährigen wünscht sich eine deutlich stärkere Nutzung des Internets für Behördenkontakte. Über 20 Prozent der Befragten der 14- bis 39-Jährigen forderten einen Ausbau der E-Government-Angebote. „Für das laufende Jahr erwarten wir keine fundamentale Änderung. Um dies zu erreichen, müsste ein stimmiges Konzept umgesetzt werden, um unter anderem die Kooperation zwischen Bund, Länder und Kommunen auszubauen“, so Bernnat.

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1 Kommentar zu E-Government: Deutschland hat großen Nachholbedarf

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  • Am 15. April 2008 um 19:40 von F. Spörlein

    E-Government
    Leider wird nicht klar, wie BAH "E-Government" definieren oder welche öffentlichen Dienstleistungen gemeint sind. Die Notwendigkeit der Einführung der elektronischen Signatur, deren gesetzliche Voraussetzungen geschaffen sind, wird nicht erwähnt.
    Das Thema als solches ist weitaus zu komplex, um es auf diese Art und Weise in einem Bericht darzustellen.

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