Im Namen ihres Mandanten David Almeida hat die renommierte Anwaltskanzlei Kabateck Brown Kellner eine Klage gegen Google eingereicht. Demnach soll der Suchanbieter Nutzer von Google AdWords getäuscht und nicht bestellte Werbung berechnet haben.
Grund der Klage ist die Platzierung von Werbung auf Webseiten von Drittanbietern, im sogenannten Content Network. Bei der Konfiguration von AdWords kann ein Kunde im Bieterverfahren Beträge für Suchbegriffe festlegen, die eine Einblendung seiner Werbung auslösen. Für Werbung auf Webseiten in Googles Content Network ist das Eingabefeld für den Betrag leer. Trägt der Kunde jedoch nicht „Null“ ein, interpretiert Google das leere Feld als Auftrag für die Platzierung von Werbung im Content Network. Dafür wird dann der Betrag angesetzt, den der Kunde für Werbung auf Googles eigener Seite festgelegt hat.
Der Klage zufolge informiert Google nicht über diese Vorgehensweise und bietet keine Option an, Werbung im Content Network auszuschalten. „Werbung auf Webseiten von Drittanbietern ist deutlich weniger effektiv als Anzeigen direkt auf Google.com“, erklärte die Anwaltskanzlei. „Google profitiert jedoch von diesen Anzeigen.“
Ein Google-Sprecher teilte mit, sein Unternehmen habe bisher keine Klageschrift erhalten. „Wir geben keine Stellungnahme ab, bevor wir die Klage nicht gelesen haben.“ Kabateck Brown Kellner hatte zuletzt eine Klage wegen Klickbetrugs gegen Yahoo zu einem millionenschweren Vergleich geführt und war in einer ähnlichen Sache an einem 90-Millionen-Dollar-Vergleich mit Google beteiligt.
Neueste Kommentare
1 Kommentar zu Google wegen AdWords-Werbeprogramm verklagt
Kommentar hinzufügenVielen Dank für Ihren Kommentar.
Ihr Kommentar wurde gespeichert und wartet auf Moderation.
So ein Blödsinn!
Natürlich kann man das Content-Netzwerk ganz einfach ausschalten. Da gibt es unter den Kampagneneinstellungen eine Checkbox für. Da hatte wohl jemand Null Ahnung und Erfahrung würde ich sagen…