Prozess um irreführende Vista-Werbung wird fortgesetzt

Berufungsgericht lehnt Einspruch gegen Zulassung als Sammelklage ab

Ein Berufungsgericht in Seattle hat entschieden, dass der Prozess gegen Microsoft wegen irreführender Vista-Werbung fortgesetzt wird. Die Richter lehnten Medienberichten zufolge Microsofts Einspruch gegen die Zulassung des Verfahrens als Sammelklage ab.

Anfang Februar hatte das Gericht das Verfahren zur Prüfung des Einspruchs zeitweise ausgesetzt. Microsoft hatte die Sammelklage angefochten, um die Veröffentlichung „vertraulicher Preisentscheidungen und Strategien von OEM-Partnern, Wiederverkäufern und Einzelhändlern“ zu verhindern.

In dem laufenden Verfahren wird das Gericht darüber entscheiden müssen, ob Microsoft mit der Einführung der Logos „Vista Capable“ und „Vista Ready“ wissentlich eine Verwirrung der Verbraucher in Kauf genommen hat. Vom Gericht freigegebene Dokumente belegen, dass selbst führende Microsoft-Mitarbeiter die Bedeutung des Aufklebers „Vista Capable“ nicht kannten. Die Kläger kritisieren, dass als „zu Vista kompatibel“ bezeichnete Computer nur für Vista Home Basic geeignet seien, dem entscheidende Features wie die Aero-Oberfläche fehlten.

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