Obwohl das iPhone 3G offiziel erst am 11. Juli auf den Markt kommt, kann es bereits jetzt auf der Website von Vodafone Italien oder in dort gelisteten Geschäften vorbestellt werden. Auch die Preise für das iPhone hat der Telekommunikationsanbieter schon parat: Im Tarif „pre-pay“ für Privatkunden wird das 8-GByte-Modell ohne Vertrag 499 Euro kosten, das 16-GByte-Modell soll ohne Vertrag für 569 Euro erhältlich sein.
Ob die Smartphones mit einem SIM-Lock versehen sein werden, steht noch nicht fest. Möglicherweise muss für den Kauf eine italienische Steuernummer („codice fiscale“) vorgelegt werden.
Vodafone wird das iPhone 3G aber auch zu günstigeren Preisen anbieten: Wer sich auf der Website registriert, erfährt beispielsweise Details zum iPhone-Facile-Tarif von Vodafone. Auch der britische Mobilfunkprovider O2 UK bietet das Apple-Handy zu attraktiven Konditionen an. Je nach Tarif ist das Upgrade sogar kostenlos.
Vodafone wird das iPhone in zehn Ländern vertreiben: Am 11. Juli kommt es in Italien, Australien, Neuseeland und Portugal in den Handel. Etwas später wird es auch in Tschechien, Ägypten, Indien, Südafrika und der Türkei erhältich sein.
Neueste Kommentare
2 Kommentare zu iPhone 3G kostet in Italien ohne Vertrag 499 Euro
Kommentar hinzufügenVielen Dank für Ihren Kommentar.
Ihr Kommentar wurde gespeichert und wartet auf Moderation.
Vertragsbindung und Sim-Lock
Apple’s Geschäftsbedingungen sind mir einfach nur zuwider. Ich wohne in Luxemburg wo ich leider nicht an ein iPhone gelangen kann, ohne mir ein Abo aus dem Ausland zu besorgen. Was soll ich denn mit so einem Abo anfangen??? Zudem finde ich es ein Frechheit dass das iPhone bei uns in Europa so viel teurer als in den USA ist, obwohl der Euro start steht müssen wir mehr bezahlen, wir (Europäer) zahlen annähernd den doppelten Preis.
Wenn man dann aber doch an ein iPhone ohne Abo rankommt, muss man sich noch über einen Sim-Lick ärgern. Einfah nur widerlich.
Vorlage einer Italienischen Steuernummer
Die Vorlage einer Italienischen Steuernummer zu verlangen, würde sicher gegen Europäisches Recht verstoßen, da so der freier Verkehr von Waren und Dienstleistungen innerhalb der EU verhindert wird. Sollte dies tatsächlich verlangt werden hätte man auf dem Weg einer Klage also beste Chancen.