Urteil: Bank haftet für Schäden durch Phishing

Amtsgericht Wiesloch schafft möglicherweise Präzedenzfall

Laut einem allerdings noch nicht rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts Wiesloch haftet eine Bank für Schäden, die ihren Kunden durch Phishing-Angriffe entstehen, sofern deren Computer gemäß den „durchschnittlichen Sorgfaltsanforderungen“ geschützt sind. Darunter versteht das Gericht konkret den Einsatz eines Antivirenprogramms. Die Installation einer Firewall oder die regelmäßige Aktualisierung der Software wurde nicht berücksichtigt. Experten schließen nicht aus, dass das Urteil zum Präzedenzfall wird und künftig alle Banken zur Haftung verpflichtet.

Sophos, Anbieter von Sicherheitslösungen, hält die Entscheidung der Richter für unzureichend, da sie die Tragweite möglicher Cyberattacken nicht berücksichtige. „Das Urteil vermittelt den fatalen Eindruck, minimale Sicherheitsvorkehrungen reichten für Computeranwender aus, um sich vor finanziellen Verlusten zu schützen“, sagt Pino von Kienlin, Geschäftsführer von Sophos. Tatsächlich aber gingen die Risiken heute weit über Phishing-Angriffe hinaus. Und wer sich lediglich auf ein Antivirenprogramm verlasse, laufe Gefahr, auf andere Weise Geld zu verlieren. Außerdem kläre das Urteil die Haftungsfrage bei Phishing-Attacken nur unzureichend und zeige, wie wenig die Rechtsprechung auf aktuelle Cyberbedrohungen eingestellt sei.

In dem am Amtsgericht Wiesloch verhandelten Fall hatten Cyberkriminelle im Herbst 2007 mit Hilfe so genannter Keylogging-Trojaner die Tastatureingaben eines Bankkunden ausspioniert, darunter auch die PIN- und TAN-Nummer. Mit den erschlichenen Zugangsdaten und der Transaktionsnummer war es den Phishern möglich, vom Konto des Kunden rund 4000 Euro an einen unbekannten Dritten zu überweisen. Die Bank machte den Kunden auf die verdächtige Überweisung aufmerksam. Als die Rückbuchung scheiterte und die Bank sich weigerte, den Betrag zu erstatten, stellte der Kunde Strafanzeige.

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Neueste Kommentare 

2 Kommentare zu Urteil: Bank haftet für Schäden durch Phishing

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  • Am 10. Juli 2008 um 14:19 von paternoster

    Nicht Justiz, Produzenten müssen sich anpassen!!!
    Nicht die Justiz muss ich auf die mangelhaften Lösungen der IT-Welt einstellen, sondern die IT-Welt muss professionelle sicher Lösungen liefern, die den bisherigen juristischen Ansprüchen genügen, wie ander Produkte auch.
    Die IT, allen voran M$, hat einen Groldgräber-Hype kreiert bei dem es nur um Abzocke geht, zu Lasten der Benutzer und Kunden.
    Da soll sich die ganze Branche an der Nase nehmen, einschliesslich der Medien, die davon auch bestens leben (Heerscharen von IT-"Medizien"-Literatur um mit dem ganzen Schrott einigermassen klar zu kommen – inzwischen eine Lebensaufgabe).

  • Am 8. Juli 2008 um 17:06 von Mickey_Mouse

    Sorry
    Wenn das Urteil rechtskräftig wird und Schule macht, dann ist das das Ende vom Onlinebanking überhaupt, denn keine Bank der Welt würde die Generalhaftung für alle Online-Bankgeschäfte noch auf sich nehmen, zu Recht.

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