eBay gewinnt Markenrechtsstreit gegen Tiffany

Zwang zur Kontrolle aller Auktionen ist nicht mit dem Gesetz vereinbar

Ein US-Bundesrichter hat entschieden, dass eBay nicht dazu gezwungen werden kann, all seine Auktionen auf möglicherweise gefälschte Produkte von Tiffany & Co zu überprüfen. Zu diesem Urteil kam der Richter in einem von der traditionsreichen Schmuckfirma gegen eBay angestrengten Prozess. Seiner Ansicht nach kann das Markenrecht nicht herangezogen werden, um eine umfassende und vorsorgliche Kontrolle zu veranlassen.

„Das Gericht steht Tiffany und anderen Inhabern von Markenrechten, die viele Ressourcen in die Entwicklung ihrer Marken investiert haben, nicht gleichgültig gegenüber, wenn ihre Rechte im Internet missbraucht werden“, schrieb Richter Richard Sullivan in seiner Urteilsbegründung. „Die rechtliche Situation ist aber eindeutig. Es ist die Aufgabe des Markeninhabers, seine Markenrechte zu überwachen.“

James Swire, Anwalt von Tiffany und Partner bei der Kanzlei Arnold & Porter, erwartet, dass sein Mandant in die Berufung gehen wird. „Das Markenrecht soll verhindern, dass Verbraucher verunsichert werden und dass die Inhaber von Marken geschützt werden. Diese Aufgabe des Gesetzes hat der Richter in seiner Entscheidung nicht ausreichend gewürdigt“, erklärte er.

Allein in den USA schätzt das Department of Homeland Security den durch Produktfälschungen entstehenden Schaden auf 200 Milliarden Dollar jährlich. In Frankreich hatte zuletzt ein Gericht eBay verurteilt und dem Luxusartikelkonzern LVMH 38,6 Millionen Euro Schadenersatz zugesprochen.

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