Hillcrest Labs verklagt Nintendo wegen Wii-Controller

Unternehmen fordert Schadenersatz und Importverbot für die Spielkonsole

Hillcrest Labs hat beim Bezirksgericht im US-Bundesstaat Maryland eine Patentklage gegen Nintendo eingereicht. Der Klageschrift zufolge verstößt der Controller der Spielkonsole Wii gegen von Hillcrest gehaltene Patente „für ein dreidimensionales Zeigegerät“, die das Unternehmen unter anderem für seine bewegungsempfindliche Fernbedienung „The Loop“ einsetzt. Hillcrest fordert Schadenersatz in nicht genannter Höhe.

Gleichzeitig hat das Unternehmen auch eine Beschwerde bei der US-Außenhandelsbehörde International Trade Commission (ITC) eingereicht. Darin verlangt Hillcrest ein Importverbot für Wii-Konsolen. „Wir bewundern Nintendo und die Wii-Konsole, wir sind aber auch davon überzeugt, dass Nintendo gegen von uns gehaltene Patente verstößt. Deswegen haben wir diese Maßnahmen zum Schutz unseres geistigen Eigentums ergriffen“, teilte Hillcrest mit.

Nintendo Amerika hat nach eigenen Angaben noch keine offiziellen Dokumente zur Klage und zur Beschwerde bei der ITC erhalten. „Daher können wir die Angelegenheit auch nicht kommentieren“, sagte Nintendo-Sprecher Charlie Scibetta.

Themenseiten: Business, Nintendo

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

3 Kommentare zu Hillcrest Labs verklagt Nintendo wegen Wii-Controller

Kommentar hinzufügen
  • Am 21. August 2008 um 17:51 von Pat

    Trittbrettfahrer
    Leider nicht nur in Amerika moeglich.

    Zeigt mal wider es gibt zuviele Anwaelte und zuwenig Ingenieure.

  • Am 21. August 2008 um 12:12 von JD

    Aasgeier !
    Jedesmal wenn irgend eine Firma auf der Erfolgswelle reitet, kommen irgendwelche, meist Amerikanische Firmen wie Aasgeier und wollen sich unter sogenannten Patentverletzungen sattfressen.

    • Am 21. August 2008 um 15:14 von Gadget

      AW: Aasgeier !
      …und widerliche, schleimige und Übelkeit verursachende Heuchler: "…wir bewundern Nintendo…"

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *