Hewlett-Packard gewinnt erneut Rechtsstreit gegen Pelikan

Deutscher Tintenhersteller darf Druckerpatronen nicht mehr als "recycelt" anbieten

Hewlett-Packard hat im Rechtsstreit mit Pelikan Hardcopy Deutschland um wiederverwertete Druckerpatronen einen weiteren Sieg errungen. Das Landgericht Köln gab HPs Klage statt und entschied, dass der deutsche Tintenhersteller mit der Vermarktung neuer Tintenpatronen, die das Unternehmen als „recycelt“ deklariert, gegen das Wettbewerbsrecht verstößt.

HP hatte im Juni letzten Jahres Pelikan Hardcopy verklagt, nachdem der US-Druckerhersteller herausgefunden hatte, dass Pelikan für die Fertigung von angeblich wiederverwerteten Tintenpatronen für HP-Drucker neue Cartridges verwendete. Zuvor hatte sich Pelikan nach Auskunft von HP geweigert, eine Unterlassungserklärung wegen irreführender Werbung zu unterzeichnen.

Bereits im August 2007 hatte HP einen Patentrechtsstreit gegen Pelikan für sich entschieden. Das Landgericht Düsseldorf war damals zu dem Ergebnis gekommen, dass von Pelikan gefertigte Tintenpatronen für HP-Drucker gegen Patente des US-Unternehmens verstoßen.

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