US-Richter zieht Urteil gegen Kazaa-Nutzerin zurück

Die Tauschbörsennutzerin Jammie Thomas muss nun doch keinen Schadenersatz von 220.000 Dollar an die Record Industry Association of America (RIAA) zahlen. Der zuständige US-Bezirksrichter Michael Davis aus Minnesota hat sein Urteil mit der Begründung zurückgezogen, er habe den Geschworenen falsche Vorgaben gemacht. Der Fall muss jetzt neu verhandelt werden.

Davis hatte bereits im Mai mögliche Fehler im Verfahren gegen Thomas eingeräumt und eine Neuverhandlung in Aussicht gestellt. Im ursprünglichen Verfahren hatte er die Geschworenen angewiesen, die reine Bereitstellung von urheberrechtlich geschütztem Material in einer Tauschbörse als Gesetzesverstoß zu werten. Aufgrund anders lautender Entscheidungen in anderen Verfahren, auf die sich die RIAA in einem Fall sogar als Referenz gegen Thomas berufen hatte, zweifelt der Richter seine damalige Vorgabe jetzt an.

„Die Forderung eines Nachweises, dass bereitgestellte Songs tatsächlich an andere Nutzer übertragen wurden, gefährdet alle Bemühungen der Rechteinhaber, ihre Rechte im Internet durchzusetzen“, sagte RIAA-Anwalt Timothy Reynolds. „Davon profitieren nur diejenigen, die die Werke der Kläger kostenlos herunterladen wollen.“

Die RIAA hatte Jammie Thomas vorgeworfen, mit der Bereitstellung von 24 Songs in der Tauschbörse Kazaa das Urheberrecht verletzt zu haben. Thomas ist die bisher einzige Tauschbörsennutzerin in den USA, die ihren Fall nicht außergerichtlich mit der RIAA beilegen wollte, so dass der Musikverband vor Gericht gezogen war.

ZDNet.de Redaktion

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