US-Gericht weist Gegenklage von Psystar vorläufig ab

Richter räumt Frist von 20 Tagen für die Vorlage neuer Beweise gegen Apple ein

Ein Bezirksgericht in Kalifornien hat die Gegenklage von Psystar gegen Apple vorläufig abgewiesen. Der Hersteller des Mac-Klons „Open Computer“ hat jetzt 20 Tage Zeit, um seine Klage zu erweitern und Richter William Alsup zu überzeugen, dass Apple mit der Bindung seines Betriebssystems Mac OS X an seine eigene Hardware gegen das Wettbewerbsrecht verstößt.

In der Begründung für seine Entscheidung zweifelte der Richter an, dass es den von Psystar beschriebenen isolierten Markt für Betriebssysteme mit Mac OS X als einzigem Produkt gibt. „Der Kläger hat keine ausreichenden Beweise geliefert, die seine Behauptung stützen, dass Mac OS X so einzigartig ist, dass es weder aktuelle noch zukünftige Konkurrenten gibt.“

Mitte Juli hatte Apple Psystar wegen der Herstellung und des Vertriebs des Mac-Nachbaus Open Computer verklagt. Rechtsexperten räumten der dann im August erfolgten Gegenklage Psystars von Anfang an wenige Aussichten auf Erfolg ein. Sollte es Psystar nicht gelingen, den Richter umzustimmen, oder lässt es die Frist verstreichen, so ist die Gegenklage endgültig abgelehnt.

Themenseiten: Apple, Hardware, Psystar, Urheberrecht, macOS

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