Zwar ist es nach Meinung von Regniet richtig, klare Zielsetzungen zu formulieren und die Ausgangslage sehr detailliert zu beschreiben. Schließlich helfe das dem Anbieter, das nötige Transitionsprojekt zum zukünftigen Outsourcing gut zu planen. Bei der Definition der Ausschreibungsunterlagen gelte es aber, darauf zu achten, dass die Anbieter ihre eigenen Ideen, technologischen Ansätze und Innovationen einbringen können.
Deshalb sollten die Anforderungen nicht zu absolut formuliert werden, sondern den Providern konstruktive Gestaltungsfreiräume geboten werden. Auch bei den rechtlichen Anforderungen sei mit Augenmaß vorzugehen, um die Verhältnisse nicht übertrieben zu problematisieren und damit das Klima für die Zusammenarbeit unnötig zu verschlechtern. „Wenn von vornherein auf ein Gleichgewicht der Interessen geachtet und diese Grundposition von beiden Seiten erkennbar gelebt wird, entstehen günstige Voraussetzungen für eine fruchtbare Zusammenarbeit“, so Regniet.
Die von den Marktforschern konstatierten kürzeren Vertragslaufzeiten und kleineren Vertragsvolumina werden von den Unternehmen oft auch deshalb gewählt, weil sie sich die Möglichkeit offen lassen wollen, bei Unzufriedenheit den Dienstleister zu wechseln. Theoretisch ist das auch möglich, in der Praxis jedoch schwierig: Meist läuft die Wechseldrohung darauf hinaus, dass derselbe Dienstleister dieselbe Leistung danach lediglich günstiger erbringt. Ob damit das grundsätzliche Problem gelöst wird, bleibt aber fraglich.
Dass es ein Problem gibt, hat der Branchenverband Bitkom kürzlich indirekt dadurch eingestanden, dass er einen Verhaltenskodex für Outsourcing-Anbieter veröffentlicht hat. Die freiwillige Selbstverpflichtung soll zwar insbesondere den Mitarbeiterübergang beim Wechsel des Dienstleisters vereinfachen, umfasst aber auch noch andere Aspekte „Mit dem Kodex erleichtern wir auslagernden Unternehmen den Wechsel ihres Outsourcing-Partners. Die Übergabe zwischen altem und neuem Dienstleister muss für alle Beteiligten fair und transparent verlaufen“, erklärt Martin Jetter, Mitglied des Bitkom-Präsidiums.
Bei der Ablösung eines Outsourcing-Vertrags benötigt der potenzielle neue Dienstleister umfassende Informationen vom alten Dienstleister. Den Kodex können Outsourcing-Dienstleister freiwillig unterschreiben und so ihre Bereitschaft dokumentieren, im Fall der Fälle kooperativ zu sein. Der Bitkom hofft, durch den leichteren Anbieterwechsel auch einen Anreiz für mehr Wettbewerb zu schaffen. Der „Verhaltenskodex zum Mitarbeiterübergang beim Outsourcing“ kann kostenlos heruntergeladen werden.
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