Mobilcom-Gründer Schmid zu Bewährungsstrafe verurteilt

Verteidigung will in Revision gehen

Das Landgericht Kiel hat den Mobilcom-Gründer Gerhard Schmid wegen vorsätzlichen Bankrotts in drei Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Der 56-Jährige muss also nicht ins Gefängnis. Fünf Monate der Strafe gelten bereits als verbüßt.

Die Staatsanwaltschaft hatte zweieinhalb Jahr Haft gefordert. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Schmid im Herbst 2002 Bargeld und Unternehmensanteile im Gesamtwert von 1,2 Millionen Euro vor einer drohenden Pfändung ins Ausland geschafft hat.

Schmids Verteidigung will gegen das Urteil in Revision gehen. Sie hatte einen Freispruch gefordert.

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2 Kommentare zu Mobilcom-Gründer Schmid zu Bewährungsstrafe verurteilt

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  • Am 19. Januar 2009 um 18:51 von DuundIch=Wir

    Bewährungsstrafe ????
    So ist es in dieser unserer Bananenrepublik ! Die KLEINEN hängt man und die GROSSEN läßt man laufen. Hätte ein Hartz IV Bezieher , ein Arbeiter , ein Rentner , ein Arbeitsloser 1,2 Millionen ins Ausland geschafft der würde im Knast verschimmeln und könnte sein Leben lange an diese Bananenrepublik noch Strafe , Gerichtskosten etc. bezahlen ! Aber ein Herr Schmid , und wie sie ALLE heißen , die erfreuen sich eines dicken Geldsackes und der Freiheit ! Sauberer Rechtsstaat — saubere Bananenrepublik !!!

    • Am 20. Januar 2009 um 0:10 von Die Wildnis

      AW: Bewährungsstrafe ????
      Du bist ja süß! Hast wahrscheinlich fleißig wie du bist den ganzen Prozess verfolgt, nicht wahr? Deswegen hast du eine so fundierte, vor Wissen nur so strotzende Meinung abgegeben.
      -ironie off-

      Nächstes Mal einfach nachdenken, dann schreiben. So einfach ist das nämlich leider nicht. Etwa wenn bestimmte Personen sich in bestimmten Prozessen einfach dämlich anstellen. Und wenn du sachlich diskutieren möchtest – bitte! Aber so kann ich da nur herzlich drüber lachen!

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