Keine Fristverlängerung für Intel im EU-Kartellverfahren

EU-Kommission muss neue Beweise des Chipherstellers nicht anerkennen

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat die erstinstanzliche Beschwerde von Intel im Kartellverfahren gegen die Europäische Kommission abgewiesen. Der Chiphersteller erhält somit keinen Aufschub, um weitere Unterlagen zu seiner Verteidigung vorzulegen. Die EU-Kommission muss neues Material nicht als Beweismittel anerkennen.

Brüssel wirft Intel unter anderem vor, durch die Zahlung von 360 Millionen Euro an Vertriebspartner – darunter auch die deutsche Media-Saturn-Holding (MSH) – den Konkurrenten AMD vom Markt ausgeschlossen zu haben. Das Unternehmen bestreitet die Vorwürfe.

„Auch wenn wir über die Entscheidung des Gerichts enttäuscht sind, hat sie keinen Einfluss auf den Verlauf des Verfahrens“, teilte Intel mit. AMD begrüßte die Entscheidung der Luxemburger Richter. „Intels Beschwerde war nichts anderes als ein Versuch, den Entscheidungsprozess der EU-Kommission zu verzögern“, sagte Tom McCoy, leitender Vizepräsident für Rechtsangelegenheiten bei AMD.

Themenseiten: AMD, Business, Intel, Prozessoren

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