Es geht mal wieder um einen angeblichen Namensmissbrauch, und es betrifft mal wieder Intel. Die Rede ist von der Klage einer Firma mit dem Namen Dualcor, die ein mobiles Endgerät vermarkten, das so ein Zwitterding aus UMPC und Handheld-PC ist. Und eben diese Firma behauptet allen Ernstes, mit ihrer seit Juli 2006 geschützten Marke DualCor gegen Intels Dual-Core-Technologie vorgehen zu wollen.
Das ist so absurd wie auffällig zugleich. Mag ja sein, das DualCor und Dual Core sehr ähnlich sind, aber die Frage ist doch, wer da bei wem geklaut hat. Zur Erinnerung: Intel hat mit dem Core Duo Prozessor die Dual-Core-Technologie weitergeführt, die mit dem Pentium Prozessor Extreme Edition 840 im April 2005 erstmals in einer Doppelkern-CPU aus dem Hause Intel zum Einsatz kam.
Die Vorzüge dabei liegen auf der Hand: In einem Prozessorgehäuse sitzen zwei Prozessorkerne, die parallel voneinander betrieben werden können, was die Rechenleistung entsprechend erhöht. Zudem hat sich Intel mit dem Core 2 Duo im Juli 2006 von der Netburst-Architektur verabschiedet. Die neue Core-Mikroarchitektur bietet vor allem kürzere Pipelines, was die Abwärme verringert und die Befehlsverarbeitung beschleunigt.
Sorry für den kurzen Ausflug in die Welt der Prozessoren, zurück zum Thema: Wie absurd die vermeintliche Klage DualCors ist, zeigen weitere Rüchschauen in die Vergangenheit. Denn neben Intel haben oder hatten auch andere CPU-Bauer wie AMD, Sun und IBM schon seit längerem Dual-Core-Prozessoren im Programm. So wie den IBM Power4, den der Konzern im Jahr 2001 mit 1,1 GHz vorgestellt hat. Diese CPU wurde bis 2004 unter dem Namen Power5 weiter entwickelt und vermarktet.
Bleibt abzuwarten, bis DualCor davon Wind bekommt und AMD, IBM und all die anderen ebenfalls verklagt. Vermutlich auf mehrere Millionen US-Dollar, wie es sich in den USA gehört. Intel ist sich aber zumindest sicher, die Klage DualCors erfolgreich abwehren zu können. Wäre ja nicht das erste Mal…
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