Auf der juristischen Ebene wird es für die Musik- und Softwareindustrie immer schwieriger, Bagatellfälle von Verstößen gegen das Urheberrecht auf P2P-Börsen zu verfolgen. Deutsche Staatsanwaltschaften weigern sich mittlerweile, gegen Gelegenheits-Filesharer vorzugehen. In den USA hat die RIAA Massenklagen nach dem Scheitern im Fall Jammie Thomas aufgegeben.
Offensichtlich versuchen P2P-Gegner nun, mit Methoden unterhalb der Gürtellinie gegen Tauschbörsen vorzugehen: CheeHui von Sophos hat in den Tauschbörsen eine Malware entdeckt, die den Zugriff auf P2P-Suchmaschinen wie Pirate Bay verhindert. Der Schädling modifiziert die Hosts-Datei so, dass ein Aufruf von bekannten Torrent-Suchmaschinen auf den lokalen Rechner umgeleitet werden. Außerdem wird eine Kommentarzeile mit dem Text „FuckYou“ hinzugefügt.
Natürlich kann man nur spekulieren, wer solch einen Schädling in die Tauschbörsen einschleust. Grundsätzlich ist vielleicht eher an eine Rechtsanwaltskanzlei zu denken, die einige Jahre gut vom Taschengeld musiktauschender Schulkinder gelebt hat und jetzt wieder auf weniger fragwürdige Weise ihr Geld verdienen muss.
Doch der Fall des Sony-Rootkit zeigt, dass die Musikindustrie nicht gerade zimperlich ist, wenn es darum geht, Schaden an fremdem Eigentum anzurichten. Ob man einem großen Musiklabel zutrauen möchte, die Zeichenfolge „FuckYou“ in fremde Hosts-Dateien zu schreiben, muss wohl jeder für sich entscheiden, solange der Ursprung der Schadsoftware nicht geklärt ist.
Sollte die Malware tatsächlich aus dem kommerziellen Anti-P2P-Umfeld kommen, so kann man nur applaudieren: „Bravo, weiter so!“. Schließlich wird jeder Richter durch solche Aktionen von der Seriosität der Anti-P2P-Lobby überzeugt und berücksichtigt das bei seinen Entscheidungen.
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