Psystar darf im Rechtsstreit um den Mac-Klon „Open Computer“ nun doch mit einer Gegenklage auf die von Apple angestrengte Klage reagieren. Das hat laut einem Bericht von AppleInsider ein US-Bezirksgericht im Bundesstaat Kalifornien entschieden. Eine auf Verstößen gegen das Kartellrecht basierende erste Gegenklage Psystars hatte dasselbe Gericht zuvor abgelehnt.
Psystar wirft Apple vor, den Endbenutzer-Lizenzvertrag für Mac OS X zu missbrauchen, um die Kopplung des Betriebssystems an seine Hardware zu erzwingen. Richter William Alsup begründete die Zulassung der zweiten Gegenklage damit, dass die Mac-OS-Lizenz möglicherweise nicht mit dem Uhreberrecht vereinbar sei. Allerdings schloss er nicht aus, dass Apples Interpretation seiner Lizenzbestimmungen einer rechtlichen Überprüfung standhalten werde. Der erste Verhandlungstermin ist für den 9. November angesetzt.
Apple hatte Psystar im August wegen der Herstellung und des Vertriebs des Mac-Klons Open Computer verklagt. Anfang Dezember wurde die Klage auf bisher noch unbekannte Unterstützer des Unternehmens ausgeweitet.
Der Rechtsstreit mit Apple hat bislang aber weder Psystar noch andere Anbieter davon abgehalten, herkömmliche PCs mit vorinstalliertem Mac OS X zu vertreiben. Jüngstes Beispiel ist das Wolfsburger Unternehmen HyperMegaNet UG, das seit Januar unter der Bezeichnung PearC Computer mit dem Apple-Betriebssystem verkauft.
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