Gefahren durch Tonerstaub immer noch heiß diskutiert

Dabei kann Feinstaub, oder genauer gesagt, können Partikelemissionen gesundheitsschädlich sein. Spätestens seit der Diskussion um die Einführung der Feinstaubplakette für Fahrzeuge ist das allgemein bekannt. Bei der toxikologischen Bewertung spielt vor allem die Größe des Partikels eine wichtige Rolle. Toxikologen ordnen kleine Partikel, besonders mit einem Durchmesser unter 2,5 Mikrometern (PM 2,5), schon aufgrund ihrer Größe als bedenklich ein.

Diese kleinen Partikel dringen viel tiefer in die Lunge ein, als es größere Partikel könnten. Große Partikel, beispielsweise sichtbarer Hausstaub, kann über den Atemweg gefiltert werden. Ultrafeine Partikel mit einem Durchmesser von 0,1 Mikrometern, wie sie auch Drucker ausstoßen, überwinden hingegen sämtliche natürlichen Barrieren und können in die Blutbahn geraten.

Laserdrucker in der Prüfkammer des Fraunhofer WKI
In einer Prüfkammer untersuchen Forscher, welche Partikel Drucker an die Raumluft abgeben (Bild: Fraunhofer WKI)

Während es im Außenbereich für Millionen von Fahrzeugen einen Feinstaubgrenzwert gibt, dürfen Drucker im Innenraum ungehemmt die Luft mit Fein- und Ultrafeinstaub anreichern. Denn bisher gibt es faktisch keinen gesetzlich verbindlichen (und einklagbaren) Grenzwert für Ultrafeinstaub im Büroraum. Und es gibt keinen direkten Nachweis, dass Druckgeräte tatsächlich krank machen.

Das offizielle Sprachrohr der IT-Branche in Deutschland, der Bitkom, stellt in einem Positionspapier lapidar fest, dass die Emissionen „deutlich unter den Grenzwerten für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz liegen“. Was in diesem Falle nicht schwierig ist. Dementsprechend sehen sich Hersteller von Druckgeräten im Recht.

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